Hallo Ihr Lieben
Re: ups zu fruh abgeschickt :-) GLG Diana
Re: Hallo Ihr Lieben
eigentlich dürfte es da keine Probleme geben. Wirst Du während Deiner Elternzeit wieder schwanger und bekommst Dein nächstes Kind noch in der Elternzeit, dann brauchst Du nur die Schwangerschaft bei der Krankenkasse und auch bei dem Arbeitgeber einreichen und nach der Geburt die neue Elternzeit (von Geburt an bis zu drei Jahren!) beantragen.
Rechtlich muß der AG Dir weiterhin die gleiche Stelle freihalten.
LG Andrea
Du hast eine PN von mir, da ich Dir einen Link
LG
Nic
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