Geldfrage
ich habe mal eine Frage!
Und zwar bin ich in der Familienkasse über meinen Mann versichert. Wie ich dann heute erfahren habe bekommt man da kein Mutterschaftsgeld (in der ersten SS war ich selbstversichert und bekamm im Mutterschutz Geld von dennen). Auf jedenfall bin ich auch als Arbeitslos gemeldet und bekomme sehr gering etwas monatlich. Dazu gehe ich noch arbeiten auf 400 Euro (also wird jeden Monat sowieso das Geld vom Arbeitsamt gekürzt).
Also unterm Strich hab ich knapp 450 Euro über im Monat womit ich die kosten auf meinen Konto zahlen (Handy, Versicherung etc.)
Jetzt meine Frage, woher bekomme ich denn Geld im Mutterschutz? Arbeiten gehen darf ich dann ja nicht mehr. Zahlt das Arbeitsamt weiter bis zum Erziehungsurlaub? Kennt sich jemand damit aus?
Über Hilfe wäre ich wirklich dankbar...
Liebe Grüsse Ina 20+3
Re: Geldfrage
Also zu dem Mutterschaftsgeld,kann ich nur sagen das wir die nicht Gesetzlich versichert sind nen Zuschuss von einmalig 210,-? vom Bundesversicherungsamt beantragen können.
Wie das jetzt aber genau bei dir ist weil du da auf 400,- arbeitest und so,kann ich dir nicht sagen .Frag doch mal beim Arbeitsamt nach oder eben bei dem Bundesversicherungsamt.Die haben für Fragen wer was bekommt (Mutterschaftsgeld) ne Hotline.
LG Mohana
Re: Geldfrage
Ich kenne mich da leider auch nicht aus, sorry ;-(. Ich weiß aber, daß geringfügig Beschäftigte vom Arbeitgeber über die Bundesknappschaft pauschal versichert werden müssen. Vielleicht eine Möglichkeit?
LG
Biggi
Re: Geldfrage
da mich solche Fragen auch immer interessieren, habe ich mal ein bisschen im Internet gesucht und habe folgendes gefunden:
Leistungen für arbeitslose Frauen
ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss
Arbeitslose Frauen
Fallbeispiele
- Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist als Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gesetzlich krankenversichert sind und deren Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft zulässig gekündigt worden ist, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung erhalten hat.
- Für arbeitslose Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. weil sie vom Arbeitsamt abgemeldet wurden), gilt dies nicht. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld oder auf das entsprechende Mutterschaftsgeld. Soweit sie sich nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhalten, haben sie einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe
Also, Du bist ja familienversichert und nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse und somit hast Du kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich denke, es ist bei Dir so, dass Du das einmalige Mutterschaftsgeld beantragen kannst und ab der Geburt Erziehungsgeld bekommst, wobei da natürlich auch das Gehalt Deines Mannes angerechnet wird. Ob Du bis zur Geburt Sozialhilfe beantragen kannst, kommt natürlich auch darauf an, ob und wieviel Dein Mann verdient.
LG Andrea (die zurzeit leider gar kein "eigenes" Geld bekommt) mit Jonas (21 Mo) und Zwerg (19. SSW)
Re: Geldfrage
das war wirklich eine super tolle Antwort. Vielen lieben Dank! Ich wollte mich sowieso nochmal mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
Das heisst also im Klartext, dadurch das ich nicht selbstversichert bin habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber ich könnte evtl. Sozialhilfe beantragen (kommt es dabei auf das Gehalt meines Mannes an? Denn der verdient doch recht gut.). Hab ich das richtig verstanden?
Ausserdem ist mir gerade eingefallen, ist es nicht so wenn man Arbeitslos ist das man automatisch selbst versichert sein muss was dann das Arbeitsamt zahlt? Ohje, ich muss mich wohl mal genauer mit dem Thema beschäftigen.
Liebe Dank nochmal und lieben Grüsse Ina (20+4)
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