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Freistellung für Arzttermine?

Hallo,
soweit ich weiß, muss man ja vom Arbeitgeber für die Untersuchungen freigestellt werden, oder? Heißt das, dass ich die Zeit nacharbeiten muss, oder wie läuft das ab?
LG
Bisherige Antworten

Re: Freistellung für Arzttermine?

hallo,
da ich gleitzeit hatte, musste ich die zeit nacharbeiten.
es heißt nirgends, dass der arbeitgeber dich bezahlt freistellen muss.
lg
karin

Re: Freistellung für Arzttermine?

Ich hab auch Gleitzeit. Hab allerdings im MuschG gelesen, dass man "ohne Entgeltausfall" freigestellt werden muss. Ich weiß allerdings nicht, wie das auszulegen ist???

Re: Freistellung für Arzttermine?

wenn du gleitzeit hast, dann hast du keinen "entgeltausfall".
lg
karin

Re: Freistellung für Arzttermine?

Hallo Kathi,
die bezahlte Freistellung lt. MuSchu-Gesetz gilt für den Fall, dass ein FA-Besuch zeitlich nicht anders möglich ist. Arbeitest Du z.B. in Teilzeit oder in Gleitzeit, kannst Du die Termine ja auch in Deiner Freizeit ohne Probleme wahrnehmen. Arbeitest Du jedoch ohne Gleitzeit voll (z.B. von 8.00 - 17.00), dann schaffst Du es weder früh noch abends und dann muß der AG Dich bezahlt freistellen.
LG Jesi

Re: Freistellung für Arzttermine?

Hm... also mal logisch überlegt...
jemand der Gleitzeit hat, arbeitet ja auch seine 7-8 Std. am Tag, also von 8-16 Uhr (oder irgenwie anders..).
Die wenigstens fangen doch bei Gleitzeit erst um 10:00 Uhr an und gehen um 14:00 Uhr...
Also bei uns in der Firma, ist es so:
Wenn ich einen Termin habe, der "nur" während der Arbeitszeit geht (denn immerhin arbeite ja auch ich meine 8 Std. und muß gewisse Zeiten abdecken!!) dann werde ich für die fehlenden Std. freigestellt.
Alles andere wäre ja auch unfair, oder???
Ohne GZ -> geh ich immer zum Doc und muß die Std nicht nachholen
Mit GZ -> muß ich die Std nachholen ??? Ne, glauch ich nicht!
PS: Am besten ist wohl du frägst in der Personalabteilung nach... die sind zum schweigen verpflichtet..!!
LG
Micha + Drops 6+1

Re: Freistellung für Arzttermine?

also für "terminschwierigkeiten" des arztes kann der ag nicht verantwortlich gemacht werden.
ich bin ehemalige personalerin und kann nur sagen, wie es bei uns in der firma war.
vielleicht sind andere firmen kulanter, denn die aussage im MuschG ist zweideutig. ist meine meinung.
fazit: bei uns wurde das NIE bezahlt. bzw. die zeit musst nachgeholt werden.
und mal ehrlich... mit gleitzeit ist das doch kein problem.
lg
karin

Re: Freistellung für Arzttermine?

Hallo Karin,
nun ja, wie gesagt, auch ich muß mit Gleitzeit meine Kernarbeitzeit abdecken... und wenn ich mir manche Öffnungszeiten der Praxen so ansehe, und noch berechne, wo ich arbeite und evtl. die Praxis ist, und ich warten muß und untersucht werde...dann schaff auch ich, mit Gleitzeit es NICHT ohne "früher" oder "später" als vom AG gewünscht zu gehen oder kommen....
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