Frage zum Erziehungsurlaub
mein AG hat mir gerade mitgeteilt, dass ich mich spätestens 6 Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubs auf 2 Jahre festlegen muss, wie lange ich zu Hause bleibe. Stimmt das? Ich dachte, ich kann erst mal ein Jahr nehmen und dann verlängern?
Zudem wurde mir vom AG gesagt, dass ich für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt keinen Anspruch mehr auf Urlaub habe, da ich gleich im Anschluss in Erziehungsurlaub gehe. Hä? Kann das sein? Wo steht das?
Danke
LG Susi
18+2
Re: Frage zum Erziehungsurlaub
also Urlaubsanspruch hast Du bis incl. Mutterschutz, d.h. für die 8 Wochen nach ET stehen dir freilich noch Urlaubstage zu, soviel weiß ich. Mir stehen für nächstes Jahr 8 Tage Urlaub zu, da ich bis Mitte März im MuSchu (ET 14.1.) bin. Wann und für wie lange man sich festlegen kann/muss sollte im Mutterschutzgesetz geregelt sein. Da weiß ich leider nix drüber.
LG Christine
Noch was gefunden...
Das scheint also zu stimmen.
LG Christine
Re: Noch was gefunden...
Aber das mit dem Urlaub, der mir angeblich nicht zusteht, müsste doch irgendwo genau drin stehen. Gerade hat mir mein AG gesagt, da ich ja am 23.1. ET habe und es somit um Urlaub für 2005 geht, hab ich keinen Anspruch. Ich würde ja sonst Urlaub in diesem Jahr nehmen, der mir erst nächstes Jahr zustehen würde, wenn ich gar nicht mehr da bin. Oh Mann! Das nervt mich so!! :-(
LG
Re: Noch was gefunden...
ich kann den Urlaub auch nicht in diesem Jahr nehmen, klar, aber er steht uns auf jeden Fall zu, d.h. er wird mir nächstes Jahr nach dem MuSchu ausbezahlt, evtl. kann man ihn auch aufheben, bis man nach der Elternzeit wieder zu Arbeiten beginnt.
LG Christien
Re: Frage zum Erziehungsurlaub
Dir steht der Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes laut Mutterschutzgesetz zu. In § 17 Mutterschutzgesetz steht:
"Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen."
Du hast also einen Anspruch auf Urlaub für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt.
Das mit den 2 Jahren Elternzeit - so wie Dein AG es gesagt hat - ist nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vorgeschrieben. Da kannst Du nichts machen, wenn er nicht einverstanden ist.
Ich bin aber kein Fachmann, sitze nur im Sekretariat einer Rechtsabteilung. :-))
LG, Sandy (18+6)
*einschleich*
Aaaalso, Du musst Dich in der Tat für die ersten 2 Jahre festlegen, ob Du in die Eltrnzeit gehst oder nicht. Hängt aber viel vom AG ab. Wenn er flexibel ist, kann mn das später noch mal ändern ... klingt aber bei deinem nicht so :o(
Urlaub: Du hast vollen Anspruch für jeden Monat der in die Mutterschutzfrist fällt. Wenn Du z.B. bis mitte Februar im MuSchu bist, so hast Du vollen Anspruch auf Januar und Februar Urlaubstage!!
Oder deutlicher, .... angenommen du hättest 2 Tage pro Monat Anspruch .... deine Mutterschutzfrist ginge am 2. März 2005 zu Ende .. dann hättest Du 6(!) Tage Urlaubsanspruch für 2005, nämlich INKLUSIVE März.
Wenn Du die nicht vorher nehmen darfst, können die enteder nach der Elternzeit sofort genommen werden oder eben ausbezahlt werden. ABER SIE STETEH DIR ZU!!!!
Lieber Gruß,
Julia
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