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Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind

Hallo!!!
Weiß jemand wie das mit dem Erziehungsurlaub läuft, wenn man bei Geburt von Nummer 2 noch Erziehungsurlaub hat. Geht der verloren, oder wie läuft das?
Liebe Grüße
Kerstin
Bisherige Antworten

geht verloren!

Hi, der geht leider verloren, aber wenn es Dir ein schwacher Trost ist, dann das: Du bekommst die 13 Euro/Tag(6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) von der Krankenkasse, auch, wenn Du zwischendrin nicht gearbeitet hast, lediglich der Arbeitgeberteil entfällt!
LG und eine schöne SS von Maren mit Nr.3 8+4

Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind

@mcat - bist du sicher mit dem verloren gehen?
Ich dachte immer, dass mit dem 2. Kind der Erziehungsurlaub einfach von neuem startet, d.h. hier starten die 3 Jahre, oder was du nun auch beantragst, neu. Was halt sozusagen dann irrelevant ist, ist was du noch an Erziehungsurlaub für das erste hast (oder bin ich jetzt gerade naiv und ihr meint was ganz anderes als die Zeit?)
LG D
... die sich mit dem Thema noch nicht allzusehr auseinander gesetzt hat

Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind

Hi, wenn Du z.B. beim 1. Kind nur 2 Jahre nimmst (mußt Du ja bis 6 Wochen nach der Geburt entscheiden) und 1 Jahr aufhebst, geht es nicht verloren, wenn Du aber, wie ich z.B. 3 Jahre nimmst und nach 2,5 Jahren das 2. Kind bekommst, dann geht das 1/2 Jahr verloren und Du hast wieder max. 3 Jahre für das nächste Kind.
Die Sache ist eben die, das Du beim 1. Mal Elternzeit nehemn nicht weißt, ob Du dann nach 2 jahren das nächste Kind hast und Du deshalb nur 2 Jahre nimmst und eines aufsparst......
LG und eine schöne SS von Maren mit Nr. 3 (diesmal besser geplant, nee, war echt Zufall..., da meine Elternzeit von Nr.2 am 13.12. aufhört und der Mutterschutz von Nr.3 am 20.12. anfängt.....)

Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind

Kommt glaube ich drauf an, wann Dein erstes geboren ist. Bei mir geht er verloren. Ich hab 2001 entbunden. Aber ich meine gelesen zu haben, 2002 oder 2003 wurde das geändert und der 2. Erzurl wird danach angehängt. Frag doch mal bei Amt für Familienförderung, das für DIch zuständig ist.
lg
Christine

Gesetzesänderung zum 01.01.2004 im öffentl. Dienst

Hallo,
ich habe vor kurzem gelesen, dass sich zb. im öffentlichen Dienst das Gesetzt zur Elternzeit geändert hat. So kann man sich die Elternzeit vom ersten Kind aufsparen (bis zu einem Jahr), sofern zwischen den beiden Kindern nicht mehr als zwei Jahre liegen. Das heisst, Du könntest dann mit der Geburt des zweiten Kindes wieder drei Jahre EZ nehmen und anschliessend noch ein Jahr vom ersten Kind.
Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden. Habe mich allerdings nicht näher damit befasst, denn bei uns trifft das ja nicht zu.
LG Andrea mit Jonas *01.12.2002

Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind

Hab folgendes gefunden:
Bei Zwillingsgeburten oder Geburten in kurzer Zeitfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu, wobei für jedes Kind mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 12 Monate Elternzeit bis zum achten Geburtstag übertragen werden können. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, könnte ein Elternteil bei einer Zwillingsgeburt theoretisch fünf, bei "zwei Geburten in kurzer Reihenfolge sogar SECHS JAHRE Elternzeit" nehmen.
Steht hier:
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_und_erziehungsurlaub.html?p=4
lg
Christine

Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind

Hallo Kerstin!
Soweit ich weiß, kannst Du Dir die Elternzeit auch übertragen lassen. Wenn Du jetzt beispielsweise noch 1 Jahr Elternzeit vom 1. Kind übrig hast, dann kannst Du für das zweite Kind die Elternzeit für das 1. Jahr auf das vierte Jahr (oder halt später ... bis zum 8. Lebensjahr) übertragen lassen und das 2. und 3. Jahr trotzdem nehmen.
Bei Zwillingen (wie bei mir) können sogar insgesamt 6 Jahre dadurch genommen werden, indem ich das 1. Jahr für das 1. Kind nehme, das 2. und 3. Jahr fürs 2. Kind, das 4. Jahr nehme ich auch fürs 2. Kind und das 5. und 6. Jahr fürs 1. Kind.
Ganz schön kompliziert, gell? Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber mit der Übertragung aber auch einverstanden sein.
LG, Sandy (10+0)
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