Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind
Weiß jemand wie das mit dem Erziehungsurlaub läuft, wenn man bei Geburt von Nummer 2 noch Erziehungsurlaub hat. Geht der verloren, oder wie läuft das?
Liebe Grüße
Kerstin
geht verloren!
LG und eine schöne SS von Maren mit Nr.3 8+4
Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind
Ich dachte immer, dass mit dem 2. Kind der Erziehungsurlaub einfach von neuem startet, d.h. hier starten die 3 Jahre, oder was du nun auch beantragst, neu. Was halt sozusagen dann irrelevant ist, ist was du noch an Erziehungsurlaub für das erste hast (oder bin ich jetzt gerade naiv und ihr meint was ganz anderes als die Zeit?)
LG D
... die sich mit dem Thema noch nicht allzusehr auseinander gesetzt hat
Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind
Die Sache ist eben die, das Du beim 1. Mal Elternzeit nehemn nicht weißt, ob Du dann nach 2 jahren das nächste Kind hast und Du deshalb nur 2 Jahre nimmst und eines aufsparst......
LG und eine schöne SS von Maren mit Nr. 3 (diesmal besser geplant, nee, war echt Zufall..., da meine Elternzeit von Nr.2 am 13.12. aufhört und der Mutterschutz von Nr.3 am 20.12. anfängt.....)
Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind
lg
Christine
Gesetzesänderung zum 01.01.2004 im öffentl. Dienst
ich habe vor kurzem gelesen, dass sich zb. im öffentlichen Dienst das Gesetzt zur Elternzeit geändert hat. So kann man sich die Elternzeit vom ersten Kind aufsparen (bis zu einem Jahr), sofern zwischen den beiden Kindern nicht mehr als zwei Jahre liegen. Das heisst, Du könntest dann mit der Geburt des zweiten Kindes wieder drei Jahre EZ nehmen und anschliessend noch ein Jahr vom ersten Kind.
Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden. Habe mich allerdings nicht näher damit befasst, denn bei uns trifft das ja nicht zu.
LG Andrea mit Jonas *01.12.2002
Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind
Bei Zwillingsgeburten oder Geburten in kurzer Zeitfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu, wobei für jedes Kind mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 12 Monate Elternzeit bis zum achten Geburtstag übertragen werden können. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, könnte ein Elternteil bei einer Zwillingsgeburt theoretisch fünf, bei "zwei Geburten in kurzer Reihenfolge sogar SECHS JAHRE Elternzeit" nehmen.
Steht hier:
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_und_erziehungsurlaub.html?p=4
lg
Christine
Re: Frage zu Erziehungsurlaub bei 2. Kind
Soweit ich weiß, kannst Du Dir die Elternzeit auch übertragen lassen. Wenn Du jetzt beispielsweise noch 1 Jahr Elternzeit vom 1. Kind übrig hast, dann kannst Du für das zweite Kind die Elternzeit für das 1. Jahr auf das vierte Jahr (oder halt später ... bis zum 8. Lebensjahr) übertragen lassen und das 2. und 3. Jahr trotzdem nehmen.
Bei Zwillingen (wie bei mir) können sogar insgesamt 6 Jahre dadurch genommen werden, indem ich das 1. Jahr für das 1. Kind nehme, das 2. und 3. Jahr fürs 2. Kind, das 4. Jahr nehme ich auch fürs 2. Kind und das 5. und 6. Jahr fürs 1. Kind.
Ganz schön kompliziert, gell? Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber mit der Übertragung aber auch einverstanden sein.
LG, Sandy (10+0)
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