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Frage zu Beginn Elternzeit

Hallo,
ich wollte gerade meine Antrag auf Elternzeit ausfüllen. Ist der Beginn nun der eigentliche Geburtstermin oder der ursprünglich errechnete ET. Der Mutterschutz geht ja bei vor ET geborenen Kindern auch bis 8 Wochen nach dem ursprünglichen Termin nicht mehr ab eigentlichem Geburtstermin.
Vielelicht könnt ihr mir da mal kurz helfen?
LG Christine und Emilia, *8.1.05 (ET 14.1.05)
Bisherige Antworten

Bei mir geht´s ab dem Geburtstermin!!

Denn da ist ja das Kleine auch schon da! Habe auch seitdem mein Erziehungsgelg bekommen.
LG Melli

Die Elternzeit geht genau bis zum 3-ten Geburtstag

Re: Frage zu Beginn Elternzeit

Hallo!
Kann Dir da antwort geben, denn hatte letzte Woche das gleiche Problem. Habe mich genau bei Krankenkasse und Erziehungsgeldstelle erkundigt.
Also: die Elternzeit beginnt erst, wenn der Mutterschutz vorbei ist. Das heißt, nach den 8 Wochen.
Versuche Dir das in meinem Beispiel mal näher zu erklären.
Ich habe am 09.01. entbunden, von da an zählen die 8 Wochen Mutterschutz. Die Schutzfrist geht bei mir demnach bis zum 13.03.´05. Und ab dem 14.03.´05 beginnt die Elternzeit. Die endet bei mir am 08.01.2008, da ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit eingereicht habe. Das Erziehungsgeld für die 8 Wochen Schutzfrist, wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Sofern Du das von Deiner Krankenkasse bekommst. Das heißt, Du wirst wohl nicht das volle Geld für die 8 Wochen bekommen, aber dann danach.
So, hoffe Dir geholfen zu haben. Bei Fragen, meld Dich doch nochmal.
GGLG Nadine mit Madita Emily 3Wochen & 1Tag.

Dankeeee!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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