Frage wg. Urlaub-Mutterschutz
Ich bin gerade dabei meine restlichen Urlaubstage zu verplanen... und dabei komm ich jetzt auf die Frage ob man für die Zeit des Mutterschutzes (also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) auch noch Urlaubsanspruch hat.
Oder heißt es: Ok, du gehst in Mutterschutz, und ab da hast du auch keinen Urlaubsanspruch???
Danke schon mal für die Antworten
LG
Micha + Drops (ab heute im 4. Monat *juhu*)
Re: Frage wg. Urlaub-Mutterschutz
die Frage kann ich beantworten :-)
Man hat auch für die Zeit des MUSCHU Anspruch auf Urlaub ich habe ET 20.02.05 habe also bis 20.04.05(ca. ) Anspruch auf Urlaub= 10 Tage im neuen Jahr die ich bereits an den MUSCHU mit ranhänge, so dass mein letzter Arbeitstag mit Resturlaub von diesem Jahr irgendwann zwischen 1. und 8. Dezember liegt:-)
liebe Grüße
hexe+murkelchen 11+1 SSW
Re: Frage wg. Urlaub-Mutterschutz
ja, du hast bis 8 Wochen nach der Geburt noch Urlaubsanspruch, denn so lange geltest du ja sozusagen noch als "normale" Arbeitnehmerin/Angestellte.
Bei mir trifft das leider nicht zu, ich bin seit 1 Jahr in Erziehungsurlaub mit meinem 1. Sohn... :-) Aber vielleicht gibt mir mein Mann ja auch Urlaub *zwinker*
LG Helli + Schlurch (16+0)
Super Tag
Bin heute endlich im 4. Monat ... und dann noch diese Neuigkeit wg. Urlaub.
Wenn meine Berechnungen stimmen, dann bin ich Ende Oktober das letzte mal in der Arbeit (hab noch soooo viele Überstunden).
Weiß ja gar net, was ich da mit meiner Freizeit anfangen soll ... ;o)
Danke euch
LG
Micha + Drops 12+0
Re: Frage wg. Urlaub-Mutterschutz
pass bei deiner Rechnung aber auf. Du hast zwar für den kompletten Mutterschutz noch Urlaubsanspruch. Aber ein Teil davon ist ja aus 2005. Meines Wissens hast Du keinen Anspruch darauf Urlaub aus 2005 schon in 2004 zu nehmen. Ob es überhaupt geht, kann ich Dir nicht sagen. Am besten rechtzeitig mit der Personalabteilung klären.
Liebe Grüße
Nici
Re: Frage wg. Urlaub-Mutterschutz
ja dann würde er ja verfallen....
Dann wären ja alle Frauen die bis Mitte Feb. ein Kind kriegen die Idioten, weil bis dahin (6 Wochen vor Geburt) ja schon der MuSchu ist.....
Kann das sein? Echt?
Re: Frage wg. Urlaub-Mutterschutz
"Nimmt die Frau Elternzeit und konnte sie den ihr zustehenden Erholungsurlaub nicht oder nicht vollständig verbrauchen, so hat die Arbeitgeberin bzw der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§17 Abs 2 Bundeserziehungsgeldgesetz)"
Wenn Du nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten gehst, dann solltest Du Dir den Urlaub auch ausbezahlen lassen können.
Aber vielleicht ist dein AG ja auch nett und läßt dich alles in 2004 nehmen.
Liebe Grüße
Nici
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