Formalitäten und andere Krankheiten
der Mutterschutz naht, und ich habe mal einen Haufen technische Fragen: Wenn ich Mutterschutzgeld beantrage, dann brauche ich ja ein Formular der Ärztin, daß ich schwanger bin, für die Krankenkasse (normale, gesetzliche).
Wie geht es dann weiter? Brauche ich noch so eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, damit der die Differenz zum Nettogehalt zahlt? Was ist mit meinen Krankenversicherungsbeiträgen? Werden die für die 14 Wochen weiter bezahlt? Und wenn ja, von wem? Irgendwie stehe ich etwas ratlos vor diesen Vorgängen, weil mir jeder was anderes sagt und ich wohl leider die erste schwangere Doktorantin hier bin.
Weiß irgendjemand, wie das alles funktioniert?
Ganz liebe Grüße
Lena, die findet, daß es reichen müßte, dem Arbeitgeber den Bauch auf den Tisch zu wuchten, um an das Mutterschutzgeld zu kommen
Re: Formalitäten und andere Krankheiten
ich bin seit letzter Woche im Mutterschutz. Man bekommt vom Frauenarzt eine Bescheinigung für die Krankenkasse. Diese Bescheinigung darf aber nur 7 Wochen vor dem errechneten ET-Termin ausgestellt werden. Die füllt man aus und schickt sie zur Krankenkasse.
Unserem Steuerbüro hat eine Bescheinigung gereicht, wann mein ET ist und danach wurde dann mein Gehalt berechnet. Die Differenz bezahlt die Krankenkasse. Bin mal gespannt, wie das in diesem Monat läuft. Habe weniger Brutto-Gehalt in diesem Monat und bekomme sogar netto mehr raus *g*
Mehr weiss ich dazu leider auch nicht :-)
LG
Sabine 34+5
Re: Formalitäten und andere Krankheiten
immerhin weiß ich jetzt, daß die Bescheinigung nicht allzu alt sein soll. Das haben die mir in der Krankenkasse nämlich schonmal nicht mitgeteilt.
Der Arbeitgeber hat schon länger eine Bescheinigung darüber, daß ich wirklich, wirklich schwanger bin. Aber da hat sich auch niemand gemeldet, daß noch irgendwelche Formulare fehlen.
Ich spiele mit dem Gedanken, der Verwaltung zuzutrauen, daß sie das selbst hinbekommt. Aber das ist gefährlich...
Ganz liebe Grüße und vielen Dank
Lena
Re: Formalitäten und andere Krankheiten
bei mir hat es damals gereicht, die Bescheinigung vom Arzt, die du demnächst frühestens 6 oder 7 Wochen vor ET bekommst, bei der KK abzugeben. Dem AG reichte eigentlich die Kopie davon. Die KK zahlt ja eine Pauschale und der AG den Rest zum Durchschnits-Einkommen der letzten 3 Monate. Ich muss dann nur noch bei der KK und dem AG nach der Geburt einen Fragebogen abgeben. Wie es an der Uni ist, weiß ich aber leider nicht.
GLG Christine
Re: Formalitäten und andere Krankheiten
ich vermute mal, es geht genauso. Die Uni ist ja auch mein Brötchengeber (auch wenn es auf diesen niederen wissenschaftlichen Stellen immer nur für die Brötchen vom Vortag reicht...). Ich denke, die Krankenkasse soll sich mit dem Landesamt und der Univerwaltung auseinandersetzen, und ich lasse das mal gepflegt auf mich zukommen.
Komisch, daß ich tatsächlich die erste Doktorantin bin, die es wagt, Nachwuchs in die Welt zu setzen. ich werde behandelt wie eine Orchidee ohne Pflegeanleitung.
Ganz liebe Grüße
Lena
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