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Elternzeit und erneuter Mutterschutz ...

Meine Tochter wird am 27.Mai 2005 3 Jahre und solange habe ich auch Erziehungsurlaub. Ende März 2005 bekommen wir unser 2. Kind. Da habe ich doch auch Anspruch auf die 13 Euro Mutterschutzgeld tgl. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, oder ?
Stimmt es, daß man von der Krankenkasse nach der Geburt entweder eine Haushaltshilfe oder eine Gehaltsweiterzahlung für den Ehemann bekommt (der sich ja von der Arbeit unbezahlt beurlauben kann) Immerhin muß das ältere Kind ja auch versorgt werden, wenn man im Krankenhaus liegt und sich um das Baby kümmert - ich glaub, das gilt für 2 Wochen. Oder ???
Wer kennt sich da aus ?
LG Yvonne
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit und erneuter Mutterschutz ...

Hallo Yvonne,
wenn du noch im Erz-Urlaub bist gibt es das Geld. Ich habe bei meiner KK angerufen und gefragt. 7 Wochen vor ET bekommst du einen Schein den du der KK zuschicken musst. Dann, nach Entbindung, eine Geburtsurkunde für die 8 Wochen danach. (Sofern du nicht in die Familienkrankenkasse gewechselt hast,sprich bei deinem Mann versichert bist)
Von der KK bekommt man, wenn schon ein Kind da ist, eine Haushaltshife bezahlt, die auch dein Mann sein kann (wo ist da die Hilfe?) Er nimmt dann unbezahlten Urlaub und bekommt 90% vom Netto-Lohn für die Zeit. Wie lange das geht weiss ich nicht. Du musst bei der KK anrufen und dir den Antrag zuschicken lassen.
"Alle Angaben ohne Gewähr" ;-)
LG Kerstin
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