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Elternzeit für 1. und 2. Kind

Hallo, vielleicht wisst ihr ja Bescheid. Ich bin derzeit schon in Elternzeit von meinem "Großen" (*1.5.03). Hatte seinerzeit 3 Jahre beim Arbeitgeber angemeldet. Nun kommt im Januar ja Nr. 2. Wie ist das dann mit der Elternzeit. Verfällt ein Teil der Elternzeit von meinem Großen? Wenn ja wieviel? Kann ich das 3. Jahr für ihn vielleicht doch später nehmen? Ich würde nämlich für das 2. Kind jetzt wieder 3 Jahre einreichen. Was meint ihr?
Gruß, Bettina mit Yannik und Baby2 (34. SSW)
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit für 1. und 2. Kind

Hallo!
Du bekommst immer nur für ein Kind Elternzeit und zwar für das Letztgeborene, der Rest vom Großen verfällt.
LG Sunny mit Laura (22.09.03) und 38+0

Re: Elternzeit für 1. und 2. Kind

Hallo!
Ich bin in einer ähnlichen Situation.Hatte für Vivien 3 Jahre beantrag und im Februar sind erst 2 Jahre weg.
Es gibt wohl eine neue Regelung wo es möglich ist die neue Elternzeit anzuhängen.
Wir machen es denn so:
Wenn das Baby kommt dann normal 3 Jahre EZ,wenn die vorbei sind,dann noch das letzte Jahr von Viviens EZ drangehängt.
Also weg fallen tut da nichts :)
LG Maya

Re: Elternzeit für 1. und 2. Kind

Hi,
nein es fällt nichts weg. Wenn Du für das zweite Kind auch 3 Jahre beantragen möchtest, dann wird an die 3 Jahre vom ersten die 3 Jahre vom zweiten gehangen.
Liebe Grüße Nancy

Re: Elternzeit für 1. und 2. Kind

Hallo,
wo steht das denn? Es ist doch völlig unlogisch! Man hat ja keine 3 Jahre Elternzeit, sondern Anspruch bis zum 3. Geburtstag. Und das ist etwas anderes! Gut, man kann das 3. Jahr evt. (nur nach Absprache mit dem AG, bitte ich zu bedenken) noch später nehmen, insofern könnte man hier tricksen... aber sonst wüsste ich nix... oder?!
Mir wurde hier nur gesagt, dass die Elternzeit vom 1. Kind NICHT verfällt, dafür die fürs zweite erst nach der ersten beginnt und mit dem 3. Lebensjahr des 2. Kindes endet, egal, wieviel Zeit dann rum ist...
Viele Grüße
Claudia

Link zum BErzGG

Hi,
schaut mal hier in das Gesetz:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/pdf-bundeserziehungsgeldgesetz-ab-2004,property=pdf.pdf
Ab §15 wird die Elternzeit geregelt und in Punkt 2 findet Ihr die Erläuterungen zu sich überschneidenden Elternzeiten. Bei Unklarheiten könnt Ihr doch eine Email an das Bundesministerium schicken und nachfragen, die haben das Gesetz ja schließlich herausgebracht und sollten Auskunft geben können: http://www.bmfsfj.de/root.html
LG Jesi
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