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Eine rechtliche Frage

Hallo alle!
Ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht kann irgendjemand sie beantworten???
Ich höre oft im Forum, dass der ET vom Arzt korrigiert wurde im Laufe der SS. Ich habe meinem AG nun schon den voraussichtlichen ET mitgeteilt und habe nun überhaupt kein Intersse daran den Termin eventuell nach vorne legen zu müssen.
Andersherum hat mein AG vielleicht aber schon ein Intersse daran (aus Gründen die ich nun hier nicht lang erklären mag). Hat der AG eine Art Anspruch darauf dass der ET im laufe der SS nocheinmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird?
Danke,
Cara
PS: An alle die nun denken: Das ist doch piepsegal, ob der ET nun eine Woche früher oder später liegt, das gleicht sich ja doch wieder aus. Das ist bei mir aus verschiedenen Gründen eben nicht so.
Bisherige Antworten

Re: Eine rechtliche Frage

Guten Morgen, Cara!
Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass der Temin nochmal nachgeprüft wird. Kann ich mir bei unseren recht engen Mutterschutzgesetzen kaum vorstellen. Außerdem wird der Termin wohl eh nur in den ersten Wochen noch hin und her verschoben (wenn überhaupt), da das Wachstum der Kinderchen im Bauch im ersten Trimester wohl "nach Plan" verläuft, sich dann aber schnell individuelle Größenunterschiede oder "Wachstumsschubphasen" zeigen und man den Termin anhand der Größe des Kindes demnach nicht mehr pauschal ändern kann.
Aber ich denke, wenn es wichtig ist, reicht es auch, mal beim FA nett nachzufragen. Ansonsten kann bei uns der Schulleiter auch schonmal was "drehen", wenn es sich nur um ein paar Tage handelt.
LG,
Cundrie

Re: Eine rechtliche Frage

Hallo Cundrie,
im Grunde hast du Recht - der FA "sollte" das innerhalb der ersten Wochen sehen :-) Ist aber wohl nicht immer so. Der Geburtstermin meines ersten Sohnes wurde sage und schreibe 2 Tage vor der tatsächlichen Geburt um eine Woche nach hinten gelegt... Ich habe die ganze SS durch zu meiner Ärtzin gesagt, er müßte um eine Woche nach hinten verlegt werden, aber mir glaubte ja keiner. Er war auch immer eine Woche zu klein. Erst bei der Kreißsaalaufnahme hat noch mal jemand nachgerechnet und gemessen.
Tja, so kanns kommen :-))) Aber eigentlich hast du absolut Recht *grins*
LG Helli

Re: Eine rechtliche Frage

Hallo Cara,
ich glaub auch nicht, das der AG einen Anspruch darauf hat... zumal du ja, wenn der FA auch den ET noch ändern solltest, dann nie genau weißt, ob das Baby auch Termingerecht kommt... Da wär es ja immer so.. es kann viel früher, als aber auch später kommen...
Wenn, dann würd ich auch mal bei der FA nachfragen, die wissen darüber bestimmt auch Bescheid..
LG Manu

Re: Eine rechtliche Frage

Hallo Cara,
also in meinem Mutterpass steht vorne drin, daß niemand, auch der Arbeitgeber nicht, Einsicht in den Mutterpaß verlangen darf. Und da steht der Termin schließlich drin.
Dein Mutterschutz wird planmäßig beginnen und weniger planmäßig enden, denn: Wieviele Kinder kommen schon genau auf Termin?
Also mach Dir keine Sorgen. Du mußt Deinem Arbeitgeber gar nix weiter mitteilen.
Ganz liebe Grüße
Lena, die morgen erstmal für zwei Wochen in den Urlaub fährt

Re: Eine rechtliche Frage

servus cara... also, der termin kann sich verschieben, weil man ja ganz am anfang nicht genau sagen kann, wann der eisprung genau war und erst wenn das baby eine gewissen größe hat, dann kann man das ganz genau angeben.. drum wird dann öfters noch korrigiert, aber nur, wenn es sich wirklich um eine gewissen zeitspanne handelt (ein paar tage auf oder ab werden nicht korrigiert). dein arbeitgeber hat auch keine möglichkeit, diesen von sich aus korrigieren zu lassen, das ist unzulässig.. wenns allerdings vom arzt korrigiert wird (und der muß das tun, wenns nötig ist, wegen dem mutterschutzbeginn), dann müßtest du das dem arbeitgeber mitteilen, vor allem, weil du dann auch früher in mutterschutz mußt, d.h. du darfst ab diesem zeitpunkt nicht mehr arbeiten.... informier dich einfach vielleicht mal z.b. bei der arbeiterkammer (wenns sowas auch in deutschland gibt) oder einer beratungsstelle, welche konsequenzen es für dich hätte, wenn du eine woche später in mutterschutz gehst .. lieben gruß und viel glück... pez

Re: Eine rechtliche Frage

Hallo Cara,
wenn der Termin von Deinem FA korrigiert wurde, dann bist Du auch verpflichtet, Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren!!! Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
LG Claudia

fester ET wird erst vor Mutterschutz festgelegt

Hi, Du mußt die -permantenten- Terminänderungen niemandem mitteilen, da sie ja z.T. auch nur auf unterschiedlichen Messungen beruhen. Vor dem Mutterschutz bekommst Du vom Arzt einen Zettel, auf dem der vorr. ET steht, dieser Termin wird dann auch für die Mutterschutzfrist, Mutterschaftsgeld, etc. herangezogen.
Laaß Dich auch von den Terminänderungen nicht verwirren, war bei meiner letzten SS einmal beim FA und am nächsten Tag in der Klinik zum US und da lag die Größe des Babys einige Tage auseinander (????)
LG und eine schöne SS von Maren mit Nr.3 10+0
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