Eine rechtliche Frage
Ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht kann irgendjemand sie beantworten???
Ich höre oft im Forum, dass der ET vom Arzt korrigiert wurde im Laufe der SS. Ich habe meinem AG nun schon den voraussichtlichen ET mitgeteilt und habe nun überhaupt kein Intersse daran den Termin eventuell nach vorne legen zu müssen.
Andersherum hat mein AG vielleicht aber schon ein Intersse daran (aus Gründen die ich nun hier nicht lang erklären mag). Hat der AG eine Art Anspruch darauf dass der ET im laufe der SS nocheinmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird?
Danke,
Cara
PS: An alle die nun denken: Das ist doch piepsegal, ob der ET nun eine Woche früher oder später liegt, das gleicht sich ja doch wieder aus. Das ist bei mir aus verschiedenen Gründen eben nicht so.
Re: Eine rechtliche Frage
Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass der Temin nochmal nachgeprüft wird. Kann ich mir bei unseren recht engen Mutterschutzgesetzen kaum vorstellen. Außerdem wird der Termin wohl eh nur in den ersten Wochen noch hin und her verschoben (wenn überhaupt), da das Wachstum der Kinderchen im Bauch im ersten Trimester wohl "nach Plan" verläuft, sich dann aber schnell individuelle Größenunterschiede oder "Wachstumsschubphasen" zeigen und man den Termin anhand der Größe des Kindes demnach nicht mehr pauschal ändern kann.
Aber ich denke, wenn es wichtig ist, reicht es auch, mal beim FA nett nachzufragen. Ansonsten kann bei uns der Schulleiter auch schonmal was "drehen", wenn es sich nur um ein paar Tage handelt.
LG,
Cundrie
Re: Eine rechtliche Frage
im Grunde hast du Recht - der FA "sollte" das innerhalb der ersten Wochen sehen :-) Ist aber wohl nicht immer so. Der Geburtstermin meines ersten Sohnes wurde sage und schreibe 2 Tage vor der tatsächlichen Geburt um eine Woche nach hinten gelegt... Ich habe die ganze SS durch zu meiner Ärtzin gesagt, er müßte um eine Woche nach hinten verlegt werden, aber mir glaubte ja keiner. Er war auch immer eine Woche zu klein. Erst bei der Kreißsaalaufnahme hat noch mal jemand nachgerechnet und gemessen.
Tja, so kanns kommen :-))) Aber eigentlich hast du absolut Recht *grins*
LG Helli
Re: Eine rechtliche Frage
ich glaub auch nicht, das der AG einen Anspruch darauf hat... zumal du ja, wenn der FA auch den ET noch ändern solltest, dann nie genau weißt, ob das Baby auch Termingerecht kommt... Da wär es ja immer so.. es kann viel früher, als aber auch später kommen...
Wenn, dann würd ich auch mal bei der FA nachfragen, die wissen darüber bestimmt auch Bescheid..
LG Manu
Re: Eine rechtliche Frage
also in meinem Mutterpass steht vorne drin, daß niemand, auch der Arbeitgeber nicht, Einsicht in den Mutterpaß verlangen darf. Und da steht der Termin schließlich drin.
Dein Mutterschutz wird planmäßig beginnen und weniger planmäßig enden, denn: Wieviele Kinder kommen schon genau auf Termin?
Also mach Dir keine Sorgen. Du mußt Deinem Arbeitgeber gar nix weiter mitteilen.
Ganz liebe Grüße
Lena, die morgen erstmal für zwei Wochen in den Urlaub fährt
Re: Eine rechtliche Frage
Re: Eine rechtliche Frage
wenn der Termin von Deinem FA korrigiert wurde, dann bist Du auch verpflichtet, Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren!!! Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
LG Claudia
fester ET wird erst vor Mutterschutz festgelegt
Laaß Dich auch von den Terminänderungen nicht verwirren, war bei meiner letzten SS einmal beim FA und am nächsten Tag in der Klinik zum US und da lag die Größe des Babys einige Tage auseinander (????)
LG und eine schöne SS von Maren mit Nr.3 10+0
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