Bräuchte mal Euren Rat! OT und lang
Ich bin mit meinem Latein am Ende. Vielleicht kennt sich eine von Euch aus? Also:
Mein Mann arbeitet in einem Kleinstbetrieb als LKW-Fahrer (nur er und Chef). Seit 10 Tagen ist er nun wegen dem Rücken krank geschrieben. Das letzte Gehalt (Juli-Gehalt) wurde Mitte August gezahlt. Seither nichts mehr *grummel*. Wir haben ihm gesagt, daß kein Gehalt gekommen ist. Er meinte er hätte es überwiesen und frage bei der Bank nach. Aber immer noch nix ... und telefonisch erreichen wir ihn auch nicht.
Nun meine Frage: Wenn er selbst kündigt, hat er dann auch die Sperre von drei Monaten beim Arbeitslosengeld? Ist ja schon ein wichtiger Grund, wenn kein Gehalt bezahlt wird. Nochmal drei Monate ohne Einkommen, solange reichen unsere Reserven leider nicht ;-((. Oder hat sonst jemand eine Idee? Den Gang zum Arbeitsgericht scheuen wir im Moment noch ...
Leicht verzweifelte Grüße
Biggi
er darf die Arbeit verweigern zum einen und
Frag mal Bianca mit Benny nochmal
LG und alles Gute!
Peggy
Re: Bräuchte mal Euren Rat! OT und lang
Re: Bräuchte mal Euren Rat! OT und lang
Seid Ihr Rechtschutzversichert ?? Dann würde ich sofort zum Anwalt gehen um seine Ansprüche durchzusetzen.
Mit den entsprechenden Schreiben in der Tasche, kann er auch dann beim Arbeitsamt vorsprechen und sich erkundigen, wie das aussieht. Aber bloss nicht voreilig selbst kündigen, sonst steht Ihr nacher ganz ohne Geld da !!!!
GGLG und alles Gute
Ute
Re: Bräuchte mal Euren Rat! OT und lang
Ich habe zwar keinen Rat (leider) aber ich kann Dich mal ganz dolle Drücken!
Kann ich total nachvollziehen wie ätzend das ist, da mein Mann auch selten, unpünktlich oder manchmal gar nicht Geld bekommt.
Sein letztes Geld war irgendwann im Juli mal da. Seitdem schreibt sein Geldgeber immer tüchtig an.
Ist supi! Vor allem wenn hier dauernd die Autos den Geist aufgeben.
Bin so froh, dass ich auch noch arbeiten gehe.
Ganz liebe Grüße und alles Gute Carmen, die den allen mal kräftig in den Hintern treten könnte
hi biggi ! Also:
2. zahlt der AG nicht innerhalb einer angemessenen frist, kann dein mann von seinem zurückbehaltungsrecht gebrauch machen. d.h. er bleibt zuhause. das muss der dem AG schriftlich anzeigen.
3. dann sofort zum arbeitsamt. die zahlen arbeitslosengeld. müssen die. ist gesetzlich geregelt. manchmal haben die dort keine ahnung. jeden schriftverkehr mitschleppen und hart bleiben.
4. bitte jetzt noch nicht kündigen!
5. sobald drei gehälter ausstehend sind, kann dein mann einen insolvenzantrag stellen. allerdings kenne ich mich damit nicht aus.
6. wenn dieser fall (3 gehälter offen) eintritt ist guter rat teuer. entweder kündigen und im falle einer insolvenz des AG das insolvenzgeld kassieren (wird nur 3 monate rückwirkend ab kündigung gezahlt, der rest ist futsch.) bei einer kündigung aus diesem grund ist das Arbeitslosengeld nicht gesperrt. oder abwarten und hoffen, dass der AG noch zahlt oder selbst insolvenzantrag stellt, bevor das 4. gehalt offen ist.
ich hab das alles durch :-) allerdings war mein AG einsichtig und hat selbst insolvenzantrag gestellt. somit habe ich für 3 monate insolvenzgeld kassiert und danach arbeitslosengeld. falls ihr ne rechtschutz habt, nochmals beraten lassen!
ich hoffe, ich konnte helfen.
GLG Annie
nachtrag
GLG annie
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