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Beschäftigungsverbot in Teilzeit

Hallo Leute,
aufgrund der zugespitzten familären Situation würde ich gern wieder auf 4 oder max. 6 Stunden gehen mit der Arbeit. Kann man das auch über ein Teilbeschäftigungsverbot erwirken? Schlimmstenfalls muss ich ganz daheim bleiben, da Kieran kurz vorm Kollaps steht.
Ich habe eine 40-Stunden Woche und ca. 1 1/2 Stunden Fahrtweg täglich. Eigentlich wollte ich Kieran nicht zumuten, 10 Stunden oder länger in der Kita zu bleiben, zudem die Kita auch schon halb sechs zu macht und ich bis um 5 Uhr arbeiten muss...
Kennt sich eine von Euch damit aus?????
TG Peggy
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot in Teilzeit

Hallo Peggy,
ich würde aufjedenfall mit dem FA sprechen,denn der kann ein Teilzeitverbot bzw.Beschäftigungsverbot erteilen.Ich glaube und weiss es nicht,ob Du noch zum Krankenkassenarzt musst.Ich denke,wenn Du einen guten FA hast,macht er dies für Dich.Zudem bekommst Du bein einem BV volles gehalt.
LG Bine

Re: Beschäftigungsverbot in Teilzeit

Vielen Dank Bine,
ich werde mich gleich morgen drum kümmern. Heute abend will der Kindsvater mir dann sagen, wie er oder vielmehr wie er sich nicht mehr die Zukunft mit uns vorstellen kann :-((
ich find das alles so ätzend. schade dass mein Großer so sehr an ihm hängt, nur deswegen muß ich präsenter sein, sonst geht er mir unter der Trennung ein. Das Kind in meinem Bauch wird hoffentlich nicht so sehr in Mitleidenschaft gezogen.
Traurige Grüße
Peggy mit Kieran an der Hand und Wuppi im Bauch

Re: Beschäftigungsverbot in Teilzeit

Hallo Peggy !
Ich hatte mal eine Auszubildende die SS war und es wurde ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie durfte nur 4 Std.täglich arbeiten ( ich glaube der Fahrtweg gehörte mit zur Arbeitszeit ). Wenn ich mich richtig erinnere kann ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr wäre, wenn normalzeit gearbeitet werden würde. Im Internet kann man sich ganz gut informieren ( z.B. bei der AOK ).
Wahrscheinlich musst Du Deinen Gyn von der Dringlichkeit überzeugen.
GLG Ute

Re: Beschäftigungsverbot in Teilzeit

Liebe Peggy,
für dein Gespräch heute abend drücke ich dir die Daumen. Ich werde an dich denken...Melde dich doch morgen auf was ihr euch einigen konntet.
Ganz liebe Grüße
Franzi
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