Anspruch auf Geburtsbericht???? HILFE... ;-)
Wir hatten ja hier mal vor einiger zeit das Thema mit dem Geburtsbericht vom Krankenhaus.
Nun habe ich da mal angerufen und da sagt die mir doch glatt: " Nein SIE können keinen bekommen, dass ist bei uns nicht üblich!"
Naja ich würde es jetzt noch über meine (total liebe) FA versuchen, die würde mir den evtl. bestimmt kopieren.
ABER
ich habe auch gehört, dass man da ein Anrecht drauf hat!!! Stimmt das so? Klingt logisch, ich darf ja wohl wissen was war und habe ein Anrecht auf MEINE Akteneinsicht! Zumindest die offiziellen Berichte....
Also hat da jemand Ahnung von?
GGLG Linda, die grade n bissel angefressen ist...
Re: Anspruch auf Geburtsbericht???? HILFE... ;-)
Also, als Arzthelferin kann ich Dir sagen, daß Du ein Einsichtsrecht auf alle objektiven Befunde hast! Ob das nun in dieser Klinik üblich ist oder nicht spielt keine Rolle. Wenn sich die Klinik allerdings sträubt müsstest Du dieses Recht aber einklagen ;-((.
LG und nimmer sauer sein, vielleicht kommt Deine FÄ ja weiter
Biggi, die sich schon wundert, warum eine Akteneinsicht ein Problem darstellen sollte
@ Biggi
danke für deine schnelle Antwort..
Gilt das nur für die Akteneinsicht oder darf ich mir das (nur z.b.) auch kopieren?? Oder dürfen sie mir das untersagen?? Damit meine ich halt ob sie mir auch gewähren müssen wenn ich den Bericht (egal in welcher form) haben möchte?!
LG Linda, die jetzt schon ruhiger ist und sich teilweise im recht sieht....
Re: @ Biggi
Schön, daß Du Dich wieder beruhigt hast ;o)). Ich denke schon, daß Du diesen Bericht auch kopieren darfst. Der war doch 100 Seiten lang, oder nicht? Die kannst Du ja nicht mal so zwischen Tür und Angel durchlesen. Also in unserer Praxis ist es üblich, dem Patienten auf Wunsch eine Kopie der Krankenberichte mitzugeben. Wenn's allerdings ganz viele Seiten sind (so 'ne ganze Akte voll) verlangen wir 20 ct /pro Kopie.
LG
Biggi
*einschleich* aus März April
alsooo bei uns haben ganz ganz viele ihre Berichte angefordert ! Wir haben sogar ein Formschreiben bei uns drin gehabt den eine liebe Mutti erarbeitet hat. Da stehen sogar Gerichtsurteile drin indem niemand die akten verweigern darf ! Schließlich geht es um Dich und Du hast ein Recht zu erfahren was da über dich drin steht. Deine FÄ selber hat ja auch nur die Kurzform bekommen. Also in groben Zügen wie die Geburt verlaufen ist. Aber Du hast auch das Recht auf die CTG Streifen, das Kreißsaalprotokoll und auch auf die Unterlagen deines Kindes !
Du mußt natürlich im Gegenzug die Kosten übernehmen, aber nur die TATSÄCHLICHEN kosten. Also nicht ein Horrorpreis aufdrücken lassen, das ist nämlich auch rechtlich nicht erlaubt :)
Ich an Deiner Stelle würde dieses Formschreiben nehmen incl der Gerichtsurteile und den schriftlich zu Deiner Klinik hinschicken. Allein die Urteile sollte denen schon zu denken geben. Vll hattest Du aber auch nur Pech und grad eine Dame am Telefon gehabt die keine Ahnung hatte, oder ein schlechten Tag oder keine Lust sowas heraus zu suchen (oder alles zusammen ;) ) Sogar wenn die Berichte im Archiv sind MUSS die Klinik die Berichte rausrücken.
Meine Berichte waren sogar schon beide im Archiv, 2002 war mir klar aber das sogar April 2005 schon archiviert war überraschte mich...
Nun ja ; Fazit : die Klinik darf dir das nicht verwehren. Auch wenn sie es sonst nicht machen (frau muß schließlich erst mal auf die Idee kommen sich sowas anschaun zu wolln *g*)
Liebe Grüße und viel Erfolg
Bianca
huhu bianca....
glg yvonne
@ nikita75
Wo bekomme ich denn das Forumsschreiben her??? *liebfrag*
Ich hoffe ja, dass ich so weiterkomme.. Langsam geht es mir nämlich schon fast allein ums Prinzip... ;-)))
LG Linda
@Biggi
LG Melli
Re: @Biggi
Objektive Befunde sind meßbar, z. B. Temperatur 38.9 °C, Wehenabstand alle 2 Minuten, CTG etc.
Subjektive Befunde wären: weinerlich, klagsam etc., also alles was im Auge des Betrachters liegt. Aber sowas wird normalerweise eh nicht dokumentiert, weil's ja nicht sachlich ist.
LG
Biggi
Auch eine Frage:Was meint Ihr genau?
Habe mich noch nie darüber informiert oder mich damit beschäftigt.
Ausser einem Blatt,wo die wichtigsten Daten drauf stehen habe ich nämlich auch nichts.
Und habe ich das richtig gelesen das so ein Bericht bis zu hundert Seiten hat?
Wie lange nach der Geburt kann man denn den Bericht überhaupt noch Anfordern?
Höre jetzt das erste Mal von.
LG Yvonne
Re: Auch eine Frage:Was meint Ihr genau?
Man kann alles daten bekommen, die in der Klinik während der Geburt gemacht worden sind. Darauf hat man ein Anrecht, es könnte höchstens sein, dass man dafür bezahlen muss (so war es bei mir).
Wie ausführlich diese Berichte sind, hängt vom Krankenhaus ab. Ich habe von beiden Kindern den Bericht und der von Levin (ambulante Geburt) war genau so lang wie der von Jakob (Geburt + 2 tage Krankenhaus). Verschiedene Krankenhäuser eben. Man kann den Bericht noch mehrere Jahre nach der Geburt anfordern.
Ist eine schöne Erinnerung.
Oder hilft, eine Geburt zu verarbeiten bzw. klarer zu sehen.
Je nachdem.
Bei mir ist zum Glück Ersteres der Fall.
LG;
Cundrie
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