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Überstunden

Hallo Mamas, hallo Babies,
Drops hatte gestern ja endlich mal wieder seinen großen Tag. Ist jetzt 7,0 cm groß, hat feste an der Nabelschnur gezogen und rumgeturnt... bis er dann gaanz furchtbar Schluckauf bekommen hat *Gottsahdasputzigaus* ;o)
Es ist also alles bestens *hüpfvorFreude*
Gestern hab ich somit auch mein Attest für den AG geholt und heute in der Persa abgegeben.
Hab dann nochmal mit meiner Abteilungsleiterin geredet, und sie meinte, ich soll jetzt genau auf die Arbeitszeit achten!! Das ist ja sehr nett, nur bin ich jetzt doch etwas verwirrt.
Darf man als Schwanger GAR KEINE Überstunden mehr machen???
Oder darf man "nur" nicht mehr als 8,5 Std. am Tag arbeiten???
Ich hab normalerweise einen 7 Std. Tag (arbeite aber immer mehr). Darf ich das jetzt nicht mehr? Oder darf ich noch max. 8,5 Std arbeiten?? (Nicht das ich mich um Überstunden reiße... ich muß es nur den Kollegen erklären)
Auch allen einen schönen Tag und danke für die Hilfe
Micha + Drops 13+2
Bisherige Antworten

Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz

§ 8
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
von sonstigen Frauen über 8 ½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer achtstündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7ü-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuß besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

Wenn du das ganze Gesetz haben möchtest

dann mail mich an, ich schicke es Dir!
LG und alles Gute!
Peggy

Re: Überstunden

Hallo Micha, also du darfst Überstunden als Gleitzeitstunden arbeiten. Dass heißt, du arbeitest an dem einen Tag mehr und dafür an einem anderen Tag weniger, kommst aber insgesamt nicht auf mehr Arbeitsstunden als die Sollstunden. Mehrarbeitsstunden, die du dir auszahlen lässt, sind nicht erlaubt. Zumindest habe ich das MuSchutzgesetz so verstanden.
Schönen Tag noch & LG, Tina

Re: Überstunden

Besten Dank!!
@Peggy: Danke, daß Gesetzt "reicht" mir so!!
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