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2 Fragen: CTG und Mutterschutz!!!!

Hallo Ihr Lieben,
ich habe heute gleich mal 2 Fragen an Euch:
1. ab wann wird regelmässig CTG geschrieben??
2. weiß jemand, ab wann man im Mutterschutz Geld bekommt (soll heißen, wie lange muss man zuvor im Unternehmen gewesen sein?) und bekommt man auch von Zeitarbeitsfirmen Geld?
Ich dachte ganz selbstverständlich, dass dem so sei, aber nun haben mich schon so viele gefragt, dass ich nicht mehr sicher bin...*grübel*
(Zur Erklärung: bin (wieder) Studentin, aber habe seit Juni einen befristetn Job bei ner Zeitarbeitsfirma angenommen, der noch bis Ende Oktober geht....)
LG und DANKE!!!!!
Meike
Bisherige Antworten

nur eine Antwort...

Liebe Meike,
CTG wird ab der 28. SSW bei jedem Arztbesuch geschrieben, weil dann auch die Herztöne für die Geräte dauerhaft hörbar bleiben udn die Mäuse sich nicht mehr so viel drehen.
Hören kann man sie ja schon viel eher...
Das mit dem Mutterschutzgeld weiss ich nicht hundertprozentig, aber Du bekommst es auf jeden Fall von Deiner Krankenkasse, da kannst Du Dir auch den Antrag zuschicken lassen.
LG Peggy

Noch eine Antwort...

Hallo Meike,
also laut Aussage meiner Krankenkasse wird das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes errechnet. Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld (was schade ist, da das ja bei uns direkt zutreffen würde!).
Du bekommst also von der Krankenkasse pro Kalendertag, den Du im Mutterschutz bist, 13? gezahlt. Wenn Dein Nettogehalt das übersteigt (was wir ja mal stark hoffen!), dann zahlt die Differenz bis zu Deinem vollen Nettogehalt der Arbeitgeber.
Wenn Dein Job allerdings regulär im Oktober endet, dann hast Du von diesem Unternehmen keinen Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Bekommst Du denn, wenn Du nicht vermittelt bist, Dein Gehalt von der Zeitarbeitsfirma? Dann ist die nämlich zuständig für den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld.
Wenn Du in dieser Zeit NUR Studentin bist und kein Gehalt von irgendwo beziehst, dann zahlt leider auch niemand was. Wahrscheinlich nicht mal die Krankenkasse. Aber dann hast Du zumindest nachher auch Anspruch auf Erziehungsgeld. Falls Du BAFöG bekommst, bekommst Du das einfach weiter.
Ich hoffe, das konnte Dir jetzt irgendwie helfen. Ich wusele mich gerade durch solche Sachen durch, weil ich bei uns im Institut für die Finanzen zuständig bin.
Liebe Grüße
Lena
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