gilt es eigentlich als notwehr....
Hallo,
sorry, aber ich muss mich mal abregen.
Wie ihr ja wißt, geht demnächst die Vaterschaftsfeststellung und die Festlegung des Unterhaltes vor Gericht.
Heute bekam ich einen Anruf von meinem zuständigem Berater, der erzählte mir, dass die Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Er ist angeblich unbekannt verzogen. Ich bin aber sicher, dass er da noch wohnt, wir haben ja einen gemeinsamen Freundeskreis und da hab ich mich mal umgehört. Niemand weiß, dass er umgezogen wäre....
So ein Vollidiot, er hat vermutlich den Brief genommen, unbekannt verzogen draufgeschmiert und dann in den nächsten Briefkasten geworfen.
Beim Ordnungsamt ist er auch noch unter dieser Adresse gemeldet.
Glaubt er wirklich, er kommt damit durch????
Werde jetzt erstmal zu seiner Wohnung fahren und ein Auge werfen. Der Typ glaubt wohl, ich gebe auf? Niemals, jetzt erst recht, hätte große Lust ihn jetzt bis auf das letzte Hemd auszuziehen.
Aber dafür bin ich leider zu gut erzogen :-(
Für wie blöd hält der Kerl mich eigentlich und wie lange soll ich mir den Scheiß noch gefallen lassen.
Naja, zwei positive Seiten gibt es, Hannah ist noch zu klein davon was mitzubekommen. Und meine Schwester arbeitet in Hannover in der Bewährungshilfe, es wäre eine Genugtuung, wenn er irgendwann mal vor ihr steht und sich bewähren muss....
LG Michaela, die noch ne runde vor sich hinmotzen wird
Re: gilt es eigentlich als notwehr....
ich glaube das würde jeder verstehen....
Ist ja echt dreist dein Ex,aber er hat schlechte Karten....und was weiss er auch!
Ich würde versuchen da jetzt nicht mehr allzu viel Wind zumachen,sonst fällt ihn was aneres ein....und dies würde den Termin in Gefhar bringen.....ich würde es so machen das ich mit einen FETTEN Grinsen an Ihm aus den Gerichtssaal gehen würde...das würde ihn nocht mehr ärgern......aber lass dich nicht kurz vor deinem Ziel ärgern,das bringt nix..
LG Maggie
Re: gilt es eigentlich als notwehr....
Hat er Hanna eigentlich schon mal gesehen??? Manchmal wirkt sowas ja WUnder...
Ich wünsche Dir, dass Ihr zwei (Du und Hanna) das gut übersteht und der Herr Erzeuger für sein Kind gerade stehen muss!!!
LG,
CLara
Re: gilt es eigentlich als notwehr....
in Ö bekommen Väter dicke strafen, wenn sie den unterhalt nicht zahlen. ich nehme an in DE ist das genauso.Ob dem Mann das bewusst ist??
ich habe eben dein profil gelesen. du bist eine sehr sehr tapfere frau ! ich wünsche dir, dass ihr alles bald geregelt habt und euch alles liebe !!!
viele liebe grüße karin& familie
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