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WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

Hallo,
es geht um den Chef meines Mannes!!Eigentlich sollten mein Mann sein Lohn zum 01.des Monats bekommen,aber der Chef überweist wie es ihm passt!!mal zum 03 oder zum 04.ten des Monats!!
Ich weiss nicht ob stimmt aber ich meine ich habe gehört/gelesen das wenn der 01.te des Moants auf ein WE oder Feiertag fällt,ist der AG verpflichtet das Geld zum 30/31 des Monats zu überweisen!!!
STIMMT DAS?WO FINDE ICH ES SCHRIFTLICH????IST DRINGEND!!
LG Maggie
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Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

ich meine auch, daß das Geld zum 1. auf dem Konto sein muß. Mein Mann und ich bekommen sogar zum 27. und bei einem Wochenende sogar noch früher.
Ihr müßt ja bestimmt auch viele Rechnungen bezahlen, da muß das Geld doch pünktlich sein, oder?
LG Mona 22.SSW mit Bub inside

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

Hallo Mona,
ja klar,am ersten ist die Miete fällig und ich glaube nicht das es mein Vermieter interessiert das der AG vom Mann zuspät überweistt........ich bekomme Geld zum 15.ten und es ist immer spätestens am 12-14ten drauf!!
LG Maggie

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

hab vorhin mal im Googel nachgeschaut, da steht, daß es im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Bei Verspätung muß der Arbeitgeber sogar Verzugszinsen drauflegen.
LG Mona

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

kannst du mir den Link per PM schicken?
LG Maggie

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

ich hab einfach nur - Lohnabrechnung pünktlich zum Monatsende - eingegeben.
Und dann durchgeblättert.
LG Mona

weisst nicht ungef. welche Seiten Nr. es war?LG

UND NU????????????

Habe im Arbeitsvertrag geschaut und da steht nix wann das Geld überwiesen werden soll!!
Nur:
Der Nettobetrag wird monatlich auf ein von Ihen uns genanntes Konto überwiesen.
Heisst das das der AG zahlen kann wann er will?
LG Maggie

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

Hallo Maggie,
1.) im Arbeitsvertrag
2.) im Tarifvertrag
3.) bei der Gewerkschaft
Normalerweise ist das Bestandteil des (schriftlichen) Arbeitsvertrages.
LG
Andrea

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

Hallo Andrea,
im Arbeistvertrag steht ja auch das er zum 01.des Monats Gehalt bekommt!!Es geht darum das wenn der 1ten ein Feiertag ist oder aufs WE fällt dann kommt das Geld erst später,wenn erst WE war und der 2te ein Monatg ist haben wir das Geld werst am Mittwoch/Donnerstag daruf!!
Ich weiss nicht ob du nachvollziehen kannst was ich meine!!
Ich suche nach der Regelung die besagt das wenn der o.g Fall so ist das Geld FRÜHER drauf sein MUSS/SOLL!!
LG Maggie

Re: WER KENNT SICH MIT ABRECHNUNGEN AUS?

Hallo Maggie,
arbeitet dein Mann in der freien Marktwirtschaft und nciht im öffentlichen Dienst usw. und steht im Arbeitsvertrag zum ersten eines Monats...dieser fällt aber auf Feiertag und co muss der Arbeitgeber das trotzdem nicht vorrauszahlen also einen oder zwei Tage früher...
Ist sch.......... ist aber so.In der Arbeitstelle in der mein MAnn früher gearbeitet hat kam das Geld oft erst am 10ten deswegen manchmal auch noch später.
In seinem neuen Arbeitsvertrag steht jetzt dafür das bis zum 10ten eines Monats bezahlt werden muss...auch nciht wirklich so prickelnd.
LG Schnegge
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