Suchen Menü

Unterhaltsfrage!

Hallo
Wie ihr ja wißt,bin ich ja seit Sep. von meinen Mann getrennt!
Nun ist es so,das er keinen Unterhalt zahlen kann,weil wir das Haus noch haben und auch so noch Schulden.
Wenn das Haus weg ist,wird nochmal neu berechnet.
Es ist ja so,das wir 50/50 an den Schulden beteiligt sind.
Die Anwältin meinte aber,das er auch die Schulden alleine tilgen kann!Oder er gibt mir Unterhalt,den ich ihm aber wieder zurückgeben muß,damit ich meine 50% der Schulden mit bezahlen kann.
Nun ist es so,das ich im Moment ALG2 bekomme.
Auch für die Kinder.
Nun höre ich immer wieder,das die anderen Unterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse bekommen!
Was denn nun?
Oder gibt es da noch Unterschiede?
Und wie ist das mit dem zurückzahlen des Unterhaltes!
Einer sagt,wenn man den Vorschuß von der Unterhaltsvorschußkasse bekommt,dann muß man den zurückzahlen.
Meine Anwältin meinte aber,das man das nur machen muß,wenn man nicht zahlen will.Wenn man nicht zahlen kann,dann müßte man es nicht zurückzahlen.
Bin da etwas verwirrt.....
Würde es denn von der Vorschußkasse mehr Geld geben als vom Job Center!?
Vielen Dank
Tanja
Bisherige Antworten

Re: Unterhaltsfrage!

Hallo Tanja,
nur kurz: Eigentlich wundert mich, dass die Anwältin Dir nicht gesagt hat, dass der Unterhalt für die Kinder den Schulden vorgeht.... Ich schick Dir mal einen Link per PM, stell da mal Deine Frage, da wirst Du geholfen.
GLG Conny

Re: Unterhaltsfrage!

Hallo Tanja,
frag doch mal beim Jugendamt -Unterhaltsvorschußkasse- nach. Ich habe solange ich nicht wieder verheiratet war von denen den Unterhalt bezahlt bekommen. Ich war doch auch mit einem Nichtzahler verheiratet. Die sollten auf jeden Fall zahlen. Conny hat auch recht, Unterhalt geht vor!
GGLG TaTiMe
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen