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SCHNELLE HILFE brauche

hallo ihr..
habe bei ebay was verkauft... der Typ hat mir jetzt eine email geschrieben, dass er überwiesen hat, aber er nun den Artikel doch nicht mehr will und ich das Geld zurück überweisen soll.... WAS soll ich tun... Bis jetzt istn och kein geld da....
Kauf ist Kauf...bin ich der Meinung oder??
lg jessi
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Re: SCHNELLE HILFE brauche

Hallo, das denke ich aber auch. Ich würd da gar nix zurück überweisen. Ich hoffe Du hast den Satz drunter, vom Umtausch ausgeschlossen??? Hat er einen Grund genannt?
LG Sandra

Re: SCHNELLE HILFE brauche

Nein den Satz habe ich nicht drunter da ich dies als "Gewerbe" verkaufe. grummel.... Grund war, das er ausversehen den Schuh in Gr.34 ersteigert hat und eigentlich 38 oder 37 wollte...aber die hab ich nimmer...
naja.. lg jessi

Re: SCHNELLE HILFE brauche

Hi Jessi,
man kann von einem solchen Kauf nicht zurücktreten. Ich würde sofort Ebay einschalten und das klären lassen. Du hast ja auch Ausgaben durch die Einstell- und Verkaufsgebühren. Ich würde ihn nur rauslassen, wenn er Dir diese erstattet, auch wenn´s nur ein paar Cent sind.
lieben Gruß
Aline

Re: SCHNELLE HILFE brauche

danke... werde mal suchen wo ich die anmailen kann.. lg jessi

Re: SCHNELLE HILFE brauche

also ich würde eher kulant sein.
kann ja mal passieren, was sagen denn seine bewertungen?
wenn er Dir die ebay-gebühren zahlt, würde ich das geld zurücküberweisen, oder eben den betrag abzüglich der gebühren.
meine schwägern und ich hatten mal unabhängig voneinander innerhalb von 30min einen triptrap für meine eltern als überraschung ersteigert. und wir waren auch froh, dass der eine verkäufer uns hatte vom kauf zurücktreten lassen.
glg tina

Re: SCHNELLE HILFE brauche

Huhu
ich schliesse mich Tinas Posting an. Wir sind doch alle mal froh um etwas Kulanz... Prüf aber vorher noch seine Bewertungen - wenn die mehrheitlich schlecht sind, wäre ich persönlich dann doch weniger kulant ;o)
Ich würde einfach zuerst mit Ebay abklären, wie das rechtlich aussieht und wenn er tatsächlich NICHT vom Kauf zurücktreten kann, dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen und aber gleichzeitig den Vorschlag machen, dass Du ihm - natürlich erst wenn sein Geld bei Dir eingetroffen ist!! - den Betrag abzüglich deiner Spesen wieder zurücküberweist. So entstehen Dir keine Kosten und er ist, sofern er ehrlich war, bestimmt auch erleichtert.
Liebe Grüsse, Corinne

Re: SCHNELLE HILFE brauche

laut ebay kann er nicht mehr zurücktreten... und er möchte den kompletten Betrag.... grummel... mal schauen wann sein Geld kommt....
danke
lg jessi

Re: SCHNELLE HILFE brauche

Huhu
Hast du von ebay was schriftliches? Leite es ihm per Mail weiter. Und mach klar, dass er entweder auf dein grosszügiges Angebot eingehen kann oder Du sonst auf Deinem Recht bestehst und der Kauf gültig ist. Einfach hart bleiben!! SChliesslich kann er froh sein, wenn du kulant sein willst. Vielleicht machst du ihm auch klar, dass du das nicht ewig sein wirst. Also entweder er willigt jetzt ein oder er kann sich das Geld sonstwohin... Du weiss schon *grins*
GLG, Corinne

Re: SCHNELLE HILFE brauche

habe bei ebay gesucht und da steht bei Ihren AGB und sonstigen Regeln drinnen... ich bin echt gespannt was raus kommt...
danke
lg jessi

UND???

gibts schon was neues?
ich gebe corinne recht, was will er denn machen, wenn du ihm den betrag abzüglich deiner kosten überweist? entweder oder!
glg tina

Re: UND???

nein noch nix neues... geld ist noch nicht eingegangen... und antworten kann er auch nicht... grummel....
danke der nachfrage
lg jessi

Re: SCHNELLE HILFE brauche

nee nee er möchte den kompletten Betrag haben....
lg jessi

Re: SCHNELLE HILFE brauche

Hi!
Wenn Du gewerblich verkaufst, gilt das Fernabsatzgesetz und nach dem hat er 14 Tage Rückgaberecht, ohne Grund. Portokosten muß er bis 40 Euro Warenwert selbst tragen, darüber nur dann, wenn er noch nicht bezahlt hat.
Per Gewerbe ist das nunmal anders als als Privatperson.
Außerdem mußt Du auch in ebay-Auktionen komplette AGBs, Rückgaberecht etc mit angeben, sonst kriegst Du ganz schnell mal ne Abmahnung von irgendeinem geldgeilen Anwalt und mußt 200 Euro blechen. Ich würde mich an Deiner Stelle mal ein bißchen schlauer machen, was man da alles beachten muß.
LG Franziska

Re: SCHNELLE HILFE brauche

AGB hab ich drin und alles andere auch.. danke... ja schon.. habe aber gerade noch mit jemand anderen gesprochen und gemeint das sich momentan die Leute so ihre Bewertungen ergattern.... grrrr... laut ebay hätte er 1Stunde nach Auktionsende zeit gehabt zu "stornieren", aber es waren 3 Tage später!!!
mal schaun was dabei rauskommt...
lg jessi
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