SCHNELLE HILFE brauche
habe bei ebay was verkauft... der Typ hat mir jetzt eine email geschrieben, dass er überwiesen hat, aber er nun den Artikel doch nicht mehr will und ich das Geld zurück überweisen soll.... WAS soll ich tun... Bis jetzt istn och kein geld da....
Kauf ist Kauf...bin ich der Meinung oder??
lg jessi
Re: SCHNELLE HILFE brauche
LG Sandra
Re: SCHNELLE HILFE brauche
naja.. lg jessi
Re: SCHNELLE HILFE brauche
man kann von einem solchen Kauf nicht zurücktreten. Ich würde sofort Ebay einschalten und das klären lassen. Du hast ja auch Ausgaben durch die Einstell- und Verkaufsgebühren. Ich würde ihn nur rauslassen, wenn er Dir diese erstattet, auch wenn´s nur ein paar Cent sind.
lieben Gruß
Aline
Re: SCHNELLE HILFE brauche
Re: SCHNELLE HILFE brauche
kann ja mal passieren, was sagen denn seine bewertungen?
wenn er Dir die ebay-gebühren zahlt, würde ich das geld zurücküberweisen, oder eben den betrag abzüglich der gebühren.
meine schwägern und ich hatten mal unabhängig voneinander innerhalb von 30min einen triptrap für meine eltern als überraschung ersteigert. und wir waren auch froh, dass der eine verkäufer uns hatte vom kauf zurücktreten lassen.
glg tina
Re: SCHNELLE HILFE brauche
ich schliesse mich Tinas Posting an. Wir sind doch alle mal froh um etwas Kulanz... Prüf aber vorher noch seine Bewertungen - wenn die mehrheitlich schlecht sind, wäre ich persönlich dann doch weniger kulant ;o)
Ich würde einfach zuerst mit Ebay abklären, wie das rechtlich aussieht und wenn er tatsächlich NICHT vom Kauf zurücktreten kann, dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen und aber gleichzeitig den Vorschlag machen, dass Du ihm - natürlich erst wenn sein Geld bei Dir eingetroffen ist!! - den Betrag abzüglich deiner Spesen wieder zurücküberweist. So entstehen Dir keine Kosten und er ist, sofern er ehrlich war, bestimmt auch erleichtert.
Liebe Grüsse, Corinne
Re: SCHNELLE HILFE brauche
danke
lg jessi
Re: SCHNELLE HILFE brauche
Hast du von ebay was schriftliches? Leite es ihm per Mail weiter. Und mach klar, dass er entweder auf dein grosszügiges Angebot eingehen kann oder Du sonst auf Deinem Recht bestehst und der Kauf gültig ist. Einfach hart bleiben!! SChliesslich kann er froh sein, wenn du kulant sein willst. Vielleicht machst du ihm auch klar, dass du das nicht ewig sein wirst. Also entweder er willigt jetzt ein oder er kann sich das Geld sonstwohin... Du weiss schon *grins*
GLG, Corinne
Re: SCHNELLE HILFE brauche
danke
lg jessi
UND???
ich gebe corinne recht, was will er denn machen, wenn du ihm den betrag abzüglich deiner kosten überweist? entweder oder!
glg tina
Re: UND???
danke der nachfrage
lg jessi
Re: SCHNELLE HILFE brauche
lg jessi
Re: SCHNELLE HILFE brauche
Wenn Du gewerblich verkaufst, gilt das Fernabsatzgesetz und nach dem hat er 14 Tage Rückgaberecht, ohne Grund. Portokosten muß er bis 40 Euro Warenwert selbst tragen, darüber nur dann, wenn er noch nicht bezahlt hat.
Per Gewerbe ist das nunmal anders als als Privatperson.
Außerdem mußt Du auch in ebay-Auktionen komplette AGBs, Rückgaberecht etc mit angeben, sonst kriegst Du ganz schnell mal ne Abmahnung von irgendeinem geldgeilen Anwalt und mußt 200 Euro blechen. Ich würde mich an Deiner Stelle mal ein bißchen schlauer machen, was man da alles beachten muß.
LG Franziska
Re: SCHNELLE HILFE brauche
mal schaun was dabei rauskommt...
lg jessi
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