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Nochmal Frge wegen EZG,SORRY!!!

Huhu,
also wie ich es jetzt nachgelesen habe ist das wohl so:
400? Job bzw. Minijob muss ist weder versteuern,und es wird beim EZG nicht dazu gerechnet.
ABER:Muss ich das dann trotzdem dem Versorgungsamt sagen,das ich ein habe?
Sorry will nicht nerven :-(
GGLG Maggie
Bisherige Antworten

Re: Nochmal Frge wegen EZG,SORRY!!!

Wenn es doch eh nicht mitzählt, kannst Du es doch auch sagen, oder? Ruf doch mal dort an und frage, ob Du es mit reinschreiben sollst (ich weiß gar nicht, ob es da eine extra Spalte für gibt und ins normale Einkommesfeld musst Du es dann ja wohl nicht eintragen...).
LG,
Clara

Re: Nochmal Frge wegen EZG,SORRY!!!

Huhu Maggie,
ja, Du mußt es dem Versorgungsamt mitteilen.... Auch wenn es nicht mitgerechnet wird. Aber ab wann die was mitrechnen weiß ich nicht. Da ist im Moment eh Chaos in Duisburg beim Amt..... Die brauchen eeeewig für Anfragen und EZG-Bescheide. Mal sehen ob die fertig werden, das ich im Januar überhaupt wieder Geld bekomme.
GGGLG Bibi, die solche Ämter wie die Pest hasst!

Re: Nochmal Frge wegen EZG,SORRY!!!

Hallo maggie!!!
Wir haben auch diese Situation, nur umgekehrt (mein Mann hat den Minijob). Und da wurde der Minijob voll angerechnet. Wir haben nämlich gestern unseren Bescheid für nächstes Jahr bekommen. Und da mein Mann jetzt 50 Euro mehr bekommt(auch mehr arbeitet), hat sich das Erziehungsgeld um 33 Euro reduziert. Hat sich also nicht wirklich gelohnt(die Mehrarbeit).
Ich hoffe, ich konnte dir helfen,
glg
Anja
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