Suchen Menü

Minijob, wer kennt sich aus?... war zu schnell

Hallo,
leider habe ich unter Suchen keine Angaben zu meiner Frage gefunden:
Muß mein Chef mir schriftlich zustimmen, daß ich einen Minijob während meiner Elternzeit in einer anderen Branchenfremden Firma ausführen darf?
Mündlich hat er es schon gemacht (allerdings ohne anwesende Zeugen)...
Ich habe auch schon nebenbei mit wissen des AG bei einer anderen Firma gearbeitet... aber da war ich nicht in Elternzeit.
Falls er es nicht schriftlich macht wäre das ein Kündigungsgrund?
Wird ein Minijob während der Elternzeit auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Danke für Ihre Hilfe
LG
BÄrlesmama
Bisherige Antworten

Also,

ob schriftlich oder mündlich keine Anhnung, aber auf Arbeitslosengeld wird es angerechnet. Auf jedem Fall, da ist es egal ob du in Elternzeit bist. Du bekommst ja kein Erziehungsgeld, denke ich mal, sonst würdest du ja kein Arbeitslosengeld beziehen. Aber wieso bekommst du Arbeitslosengeld, wenn du im Erziehungszeit bist???????? Dein Chef hat dich doch nicht gekündigt, oder meintest du von deinem Mann. Also wenn dein Männle arbeitslos ist, dann kannst du auf 400? basis arbeiten!!!! Dann wird es nicht angerechnet. Bekommst du Erziehungsgeld, dann wird es auch nicht angerechnet?? Ups hoffentlich blickst du noch durch, sonst nochmal nachfragen :-)
GLG
Manu

Sorry, hab mich falsch ausgedrückt...

also wenn ich dann nach der Elternzeit arbeitslos werden sollte, zählt dann mein "altes" Gehalt oder der Minijob...
LG
Bärlesmama

Re: Sorry, hab mich falsch ausgedrückt...

Oje, da will ich echt jetzt keine falsche Auskunft geben. Also ich möchte meinen, es zählt dein letzter Job, weil du ja keine Sozialabgaben auf dem Minijob zahlst. Du brauchst den nicht angeben. Aber 100%ig sicher bin ich nun nicht. Es kann sich ja einiges geändert haben, bin schon seit 7 Jahren nicht arbeitslos. Bei mir war das damals so, da wurde dann das Lehrlingsgeld errechnet, als mein Erziehungzeit um war. Wie das jetzt ist, ich hoffe es ist so geblieben. Du mußt den Minijob dann nur angeben, wenn du zusätzlich Arbeitslosengeld bekommst. Hoffentlich hast du das nun verstanden :-)
LG Manu

Danke... so hatte ich das auch gedacht...

das der "alte" Job zählt...
LG
Bärlesmama

Re: Minijob, wer kennt sich aus?... war zu schnell

wird teilweise auf Arbeitslosengeld angerechnet. 165? ist Freibetrag, zusätzlich noch Werbekosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw).
Minijob ist nicht genehmigungspflichtig, nur ein steuerpflichtiger Nebenjob schriftlich, wenn dein AG dir keine Teilzeitarbeit anbietet.
LG Mona

Re: Minijob, wer kennt sich aus?... war zu schnell

Hallo...
ich bin ja noch im Arbeitsverhältnis momentan halt nur in Elternzeit. Sollte ich in 2007 Arbeitslos werden und während der Elternzeit auf Minijob gearbeitet haben, wird das Alo Geld nach dem Gehalt vor der Elternzeit berechnet oder wird der Minijob dazugezählt...
LG
bärlesmama
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen