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Jain... also wenn die Enkel sozusagen bei

den Großeltern aufgewachsen sind und eine starke Bindung zu denen haben, dann können die Großeltern das Umgangsrecht einklagen....
In Eurem Fall denke ich, daß die da hintenrunterfallen würden
LG
Bärlesmama
Bisherige Antworten

Re: Jain... also wenn die Enkel sozusagen bei

ich wollt nur mal nachfragen, denn ich traue denen zu das sowas von Ihnen kommt....
danke dir
lg jessi
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