Suchen Menü

Elrenzeit

Hallo,
weiss jemand aus eigener Erfahrung, wann genau die Elternzeit beginnt, mit dem Tag der Geburt oder dem Ende des Mutterschutzes? Und was passiert mit dem Resturlaub den man noch hat aus der Zeit vor der Elternzeit?
Bisherige Antworten

Re: Elrenzeit

Hallo, die Elternzeit beginnt, wenn der Mutterschutz endet, wenn man es so beantragt hat. Man kann die Elternzeit ja auch später nehmen. Der Resturlaub bleibt meiner Meinung nach erhalten, bis man wieder arbeiten kommt. Weiß ich aber nicht so genau, denn ich habe meinen kompletten Urlaub vor dem Mutterschutz genommen.
LG Mari mit Janni 6 monate + 11 Tage

Re: Elrenzeit

Mein Urlaub bleibt bestehen, bis ich nach 2 Jahren wiederkomme! So einQUatsch, finde ich. Wer weis, obich überhaupt wiederkomme undnicht noch ein Geschwisterchen nachschiebe??? :-)) Außerdem habe ich noch fast den gesamten Jahresurlaub von 2003.
glg Tina

Re: Elrenzeit

Hallo,also bei mir war das so wollt den Resturlaub noch vor der Entbindung nehmen war dann aber Krankgeschrieben und hab ihn jetzt ausbezahlt bekommen.Und die Elternzeit beginnt glaub ich ab Geburt.

Re: Elrenzeit

Hallo,
die Elternzeit beginnt ab Geburt (bzw. für die Mutter nach dem Mutterschutz), und geht längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (außer, Du verschiebst das 3. Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers nach hinten).
Mein Resturlaub (war zum Glück nicht mehr viel) aus 2003 wurde mir ausbezahlt (war aber Spezialfall, weil mein Mutterschutz mit dem Tag der Geburt begann).
Es gibt eine informative Broschüre vom Familien-etc. Ministerium, unter 3xw bmfsfj.de zu bestellen.
LG Katrin

Re: Elrenzeit

Hallo!
Die Elternzeit beginnt nach Ablauf des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Entbindung, bzw. wenn z.B. das Kind 2 Wochen zu früh gekommen ist (wie bei mir), dann hast du 10 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung. Die Elternzeit mußt du beim Arbeitgeber schriftlich beantragen, ca.4 Wochen vor Antritt. Der Resturlaub bleibt, soviel ich weiß, bestehen, doch wenn du die Möglichkeit hast, würde ich ihn mir an deiner Stelle ausbezahlen lassen, denn man weiß ja nie, was in 3 Jahren ist....
Liebe Grüße, Kathrin und Ida, 1/2Jahr und 1 Tag alt

Re: Elrenzeit

Hallo,
im Anschluß an den Mutterschutz kann man Elternzeit bis zur Vollendung d. 3. Lebensjahres beantragen.Anmeldung gegenüber AG dann: 6 Wochen, bei späterem Beginn aber 8 Wochen vorher.
Resturlaub muß der AG nach der Elternzeit im laufenden o. nächsten Urlaubsjahr gewähren. Wenn man nicht wieder arbeiten geht, muß der Urlaub glaube ich auszahlen.
Soweit ich weiß, ist es nur dann ärgerlich, wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird, da dann der Resturlaub verfällt.
Liebe Grüße
Claudia
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen