Dringende Frage zum EZG!!!!
Anni das freut mich das ihr EZG weiter bekommt.
Nun meine frage....wir haben für das erste jahr 278? EZG bewilligt bekommen.Wie ist das wenn ich jetzt z.B ein 400? Job anfange?Wird das dann zuviel und wir bekommen dann nix mehr?Oder darf ich was dazu verdienen,meine man darf 16 oder 30Std. dazu verdienen.Im Monate oder Woche,ohne Abzüge?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Maggie
Re: Dringende Frage zum EZG!!!!
ich hab diese Einkommensgrenzen nicht im Kopf aber du findest da bestimmt was im Netz. Versuch doch mal über Google was rauszufinden...
Werde auch mal schauen! Achja, bist du verheiratet?
LG Anni
Hab was gefunden...
Für wen?
Beim Erstantrag gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.1.2004, für Kinder die ab dem 1.1.2004 angenommen wurden. Beim Zweitantrag gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.5.2003, bzw für Kinder die ab diesem Zeitpunkt angenommen wurden.
Auszahlungsbeträge
Der monatlich volle Auszahlungsbetrag beträgt 300? beim Regelbetrag und 450? beim Budget.
Einkommensgrenzen
Erziehungsgeld wird in den ersten 6 Monaten gewährt, wenn das Familieneinkommen bei Paaren nich ber 30000? liegt. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 23000?.
EinAnspruch auf Budget besteht, wenn das Familieneinkommen bei Paaren 22086? nicht übersteigt; bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 19086?.
Minderung
Ab dem siebten Lebensmonat mindert sich das EZG beim Regelbetrag um 5,2% (Budget 7,2%) des Einkommens, das die Grenze von 16500? (Paare) bzw. 13500? (Alleinerziehende) übersteigt.
Elternzeit
Die Regelungen gelten für alle Eltern und Vollzeit-Pflegeeltern gleichermaßen, d.h. für alle, die sich bereits in Elternzeit befinden oder in Zukunft diese in Anspruch nehmen wollen ab dem 1.1.2004.:
Auch Vollzeit-Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Elternzeit.
Im Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit soll die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden (bessere Planbarkeit). Die Elternzeitansprüche der Eltern werden zur Vereinfachung vollkommen unabhängig voneinander behandelt. Jeder Elternteil kann sein Elternzeit in bis zu zwei Abschnitte aufteilen. Mit Zustimmung des AG kann eine Aufteilung in weitere Abschnitte erfolgen. Den Eltern stehen im Hinblick auf die Übertragung der Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Lebensjahr bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder möglich ist.
Habe bei google ziemlich viele Seiten angezeigt bekommen, am besten du schaust selber mal!
GLG Anni
Oder du schaust hier mal:
;o))
Re: Oder du schaust hier mal:
Lt. diesem EZG-Rechner müssten wir trotzdem was bekommen auch wenn ich auf 400? Basis arbeite.Werde aber trotzdem mal am Montag beim Versorgungsamt fragen.....fragen kostet ja nix.
LG Maggie und Danke
Das ist eine gute Idee, lieber 1x mehr gefragt ;o)
JA bin ich ,Danke GGLG Maggie
Mir wurde damals von der EZG Stelle gesagt,
LG
Bärlesmama
Re: Mir wurde damals von der EZG Stelle gesagt,
ich dachte 400? Job ist nicht auf Steuerkarte,oder doch?Ich wollte nicht auf Steuerkarte gehen solange wir EZG bekommen.
LG Maggie
Ich glaube auch, das er ohne Steuerkarte ist...
LG
BÄrlesmama
Okay lieben Dank GGLG Maggie
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