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Dringende Frage an ALLE die sich mit Mietrecht

auskennen.
Hallo,
ich habe hier wieder/immer noch Ameisen,und der Vermieter meint er wäre nicht dafür zuständig/verpflichtet sich darum zu kümmern.
Stimmt das?Ich meine das der Vermieter verpflichtet ist die Mieträume ungeziefer frei zuhalten oder?
Kann mir jemand da helfen,am besten mir einem §§ denn ich ihm dann unter die Nasen reiben kann!!!
LG Maggie
Bisherige Antworten

Re: Dringende Frage an ALLE die sich mit Mietrecht

Ich denke auch, dass das Sache des Vermieters ist, ist ja sein Eigentum. Genau weiß ich das nicht, kommt vielleicht auch auf den Einsatz ein, was getan werden muss, habt ihr das Ameisennest im Haus selber? Bei ner Freundin mußte der ganze Boden aufgerissen, ausgeräuchert und erneuert werden, das kann ja wohl kaum Sache des Mieters sein.
Frag am besten mal beim Mieterschutzbund nach.
LG
Astrid, die auch schon mal in ner mietwohnung Ameisen hatte *ekel*

Re: Dringende Frage an ALLE die sich mit Mietrecht

Ich denke, wenn Du das Deinige dazu getan hast, dass die Ameisen verschwinden (Backpulver etc.) und sie dennoch wiederkommen, dann kannst Du ja schlecht als Mieter den Boden oder die Wand aufreißen und nachschauen, woher sie kommen... Generell weiß ich nur, dass es einen Eigenbeteiligungsbetrag bei bestimmten Dingen gibt. Entweder steht das im Mietvertrag, oder es gilt ein genereller Satz (waren dass 70 oder 100 Euro im Jahr? Ich weiß nicht mehr). Für Instandsetzungsarbeiten ist wohl generell der Vermieter zuständig (meine ich mich noch zu erinnern), wohingegen bei Instandhaltungsmaßnahmen der Mieter diese Eigenbeteiligung löhnen muss. Aber schau nochmal auf der Website eines Mietervereins.
LG,
Clara

Re: Dringende Frage an ALLE die sich mit Mietrecht

Mietrecht
Tipps von A bis Z
Ungeziefer
Ungeziefer ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:
der Vermieter, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter/innen für den Befall verantwortlich sind oder
die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.
Die Mieter/innen können sämtliche Ansprüche, die sie im Fall von Mängeln haben, Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz usw., geltend machen - vorausgesetzt, sie haben den Vermieter zuvor durch eine Mängelanzeige informiert.
(Quelle: bmgev.de/mietrecht/tipps/u/1ungeziefer html)
LG Conny

Lieben Dank für die hilfreichen Antworten.LG

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