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@conny

guten morgen...
sag mal du hast doch mal erzählt das ihr ein "Testament" aufgesetzt habt wo drin steht wohin euer Kind soll wenn euch mal was passiert...
oder??
kannst mir mal, wenn möglich, schicken wie ihr das geschrieben habt?
Wart ihr bei einem Notar oder reicht da die Unterschrift für einen unbeteiligten?
Gruß
Jessica
Bisherige Antworten

Der Text:

Willenserklärung
Hiermit erklären wir, _____________________, geb. ___________ und ________________, geb. ______________, dass im Falle unseres Todes auf unseren Wunsch:
a)__________________, geb.___________ (und ______________, geb.____________) das Personensorgerecht und das Recht der Vermögenssorge für unseren Sohn _______________, geb. ___________ erhalten soll/en.
b) _________________, geb. _______________ (und ______________, geb.____________) an die Stelle der in a) genannten Personen tritt/treten, sollten diese aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht in der Lage sein, die Personen- und Vermögenssorge auszuführen.
c) unser Sohn ____________________ von eventuell später geborenen Geschwistern nicht getrennt werden soll, d.h., diese ebenfalls in die Obhut der unter a) bzw. b) genannten Personen gestellt werden sollen.
Sollten wir aus Krankheits- oder Invaliditätsgründen nicht in der Lage sein, die Personen- und Vermögenssorge für _______ und seine Geschwister auszuüben, soll unseren Wünschen wie in a), b) und c) beschrieben entsprochen werden.
Diese Erklärung gilt, bis sie durch eine Erklärung neueren Datums widerrufen wird.
________________, den ____________
________________ ____________________
Unterschrift Munter Unterschrift Vater
Personalausweisnummer Personalausweisnummer
Original z.Hd. __________________________ (Person/en in a) )
Kopie z. Hd. ___________________________ (Person/en in b) )
HANDSCHRIFTLICH ZU VERFASSEN
PS: Meines Wissens nach reichen die Unterschriften der Eltern, Zeugen müssen es nicht unterschreiben
GLG Conny

Re: Der Text:

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!

Zwischenfunk...

es kann auch ganz einfach geschrieben sein, frei nach "Schnauze" mit kurze Angabe zur Begründung. D.h. "das Sorgerecht für mein Kind soll im Todesfall auf (Person) übergehen, weil (z.Psp) diese Person seid Geburt an ein enges Verhältnis zu dieser Person hat." Sprich, die Schwester von Dir oder Deine Mutter. Deine Unterschrift und fertig. Wurde mir damals so geraten von einem Anwalt, weil irgendwo noch ein Testament in der ähnlichen Form rumschwirrt.
LG Samira

Re: @conny

Hallo Jessi,
muss man notariell Beglaubigen lassen ....
Soweit ich weiss, kostet das auch was.
LG Nici die das auch machen sollte !!!

Re: @conny

Nein muss man nicht. Aber ne notariell beglaubigte Unterschrift kostet nicht die Welt.
GLG Conny
PS: Beitrag von Katina gestern im Nov/Dez 2003 zum gleichen Thema!

Re: @conny

Echt ?
Also bei Manuel ist es ja so, das ich nicht mehr mit dem erzeuger zusammen bin - das alleinige Sorgerecht habe und ne Beistandschaft beim Jugendamt...
Der Mann dort - bei dem ich die Beistandschaft habe, meinte ich "muss" es notariell Beglaubigen lassen....
Hmmm......
Muss es ja eh machen demnächst, von daher werde ich mich nochmals informieren...
LG Nici
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