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@Clara wegen Dienstbefreiung

Hallo Clara,
ich hab gerade mal in meinem schlauen GEW-Führer nachgelesen, wie das in Hessen mit der Dienstbefreiung bei kranken Kindern ist.
Also: Wenn der Arzt es bescheinigt, müssen wir bis zu 10 Tage im Kalenderjahr zur Betreuung unserer Kinder unter 12 freigestellt werden (unter Fortzahlung der Bezüge). Eigentlich sind im Schulgesetz nur 4 Tage vorgesehen, da aber im Sozialgesetzbuch 10 Tage stehen, dürfen wir da nicht schlechter behandelt werden.
Liebe Grüße von
Karin, die sich aber für Dich freut, dass das Betreuungsproblem für heute gelöst ist
Bisherige Antworten

Re: @Clara wegen Dienstbefreiung

Danke für die Info! Sowas hab ich mir doch gedacht...
LG,
Clara
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