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WICHTIG ! MUTTERSCHUTZ

Mein voraussichtlicher ET ist am 04.12.00. Meine Muschu würde demnach am 24.10.00 beginnen. Da ich aber mit großer Wahrscheinlichkeit per KS entbinde und dieser ja in der Regel bis zu 10 Tagen eher vorgenommen wird, würde sich ja demnach auch die Muschu um diese Tage verschieben. Ist es tatsächlich so, das ich dann eher in Muschu gehen kann ? Was müßte ich hierfür welche Bescheinigungen dem AG, der KK vorlegen, damit die Frist wirksam wird. Brauch ich evtl. eine Bestätigung von dem KH; in welchem ich entbinden möchte ?
Vielen Dank.
Bisherige Antworten

Re: WICHTIG ! MUTTERSCHUTZ

Hallo, nein, das wird nicht verschoben. Auch eine normale Geburt ist ja manchmal vor dem Termin...
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