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Nochmal Bezug auf meinen Beitrag...

Hallo Frau Grein!
Das hatte ich Ihnen das letzte Mal geschrieben und sie fragten mich,ob ich über einen Pflegedienst oder bei ihm selbst angestellt bin? Ich bin bei ihm selbst ab 1.7 angestellt worden mit der Kenntnis meiner Schwangerschaft,zuvor war ich 1 Jahr über einen Pflegedienst bei ihm angestellt! Aslo "Ja" zum Beschäftigungsverbot oder eher "NEIN",was meinen Sie?
Danke und LG
Jenny
Hallo Frau Grein!
Und zwar bin ich in der 9.SSW und arbeite bei einem körperl.behind.Menschen aufgrund MS im Haushalt,dort erledige ich die pflegerische sowie hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Nun ist es so das ich dort nicht wirklich die Mutterschutzrichtlinien einhalten kann!
1)Komplettes Lagern mit Hochziehen etc. ggf. mittels Lifter in den Rollstuhl oder auf den Toilettenstuhl zum Duschen(dies funktioniert nur in gebückter Haltung/ oder hocken) bei dem er aufgrund seines deformierten Körpers auch per Heben/Ziehen in die richtige Lage gebracht werden muß!
2)beim täglichen Wischen besteht er darauf,das mittels Lappen die Ecken bzw.Leisten vorgeputzt werden müssen d.h. also ich muß auf den Knien dies erledigen
3)Nachtdienst mit Schlafbereitschaft von 0.00h-7.00h mit nächstlichen Lagern dafür verlangt er ein schriftl.Verzicht auf MuSCHU!
4)In der Wohnung gibt es starken Schimmelbefall in der Küche und weitere Feuchtigkeit in der gesamten Wohnung bei teils schlechter Lüftung!
Kommt für mich evtl. ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung in Frage? Das Problem ist dann noch,das meine Frauenärztin bis 17.7. im Urlaub ist!
Bitte um Rat...DANKE
LG
Jenny
Bisherige Antworten

Re: Nochmal Bezug auf meinen Beitrag...

Klar Ja!!!
Aber grundsätzlich hat er auch Pflichten als Arbeitgeber!!
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