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Frage zur Hebammenrechnung

Ich bin im Ausland krankenversichert, habe aber in
Deutschland entbunden. Die Hebammenrechnung
wurde nun nicht von der Krankenkasse bezahlt und ist
daraufhin an mich weitergeschickt worden. Auf dieser
Rechnung befinden sich aber Punkte, die ich nicht
bereit bin zu bezahlen, da es sich um nicht erbrachte
Leistungen handelt. Ich habe kein eigenes Einkommen
und muss somit auf jeden Pfennig achten. Die
Hebamme meint aber, dass sie eine Rechnung nicht
aendern kann, da sie auf die erstellten Rechnungen
Steuern bezahlt und die Rechnungen automatisch an
ein Hebammenrechnungszentrum weitergeleitet
werden. Nun meine Frage an Sie: kann eine Hebamme
tatsaechlich keine Veraenderungen an einer Rechnung
vornehmen? Normalerweise kann man Rechnungen
immer in irgendeiner Art und Weise stornieren oder
abaendern und die Steuern werden auf die
tatsaechlichen Einnahmen bezahlt. Ich wuerde mich
ueber eine Antwort freuen, denn es handelt sich wie
gesagt um einen beachtlichen Betrag.
Britta
Bisherige Antworten

Re: Frage zur Hebammenrechnung

Hallo,
die Hebamme kann das natürlich ändern..
Sie können erstmal das zahlen was unstrittig ist. Die Abrechnungszentrale erstellt die Rechnung nach Angaben der
Hebamme und nicht nach eigenem Gutdünken(wäre ja noch schöner)
Lassen Sie es ruhig darauf ankommen.
Mir ist auch schon passiert, dass ich mal was verwechselt habe, besonders bei Namensgleichheit. Aber sie kann einfach eine neue Rechnung schreiben, und die Steuer der Kollegin
ist ja nicht Ihr Bier.Was man nicht einnimmt, muß man ja auch nicht versteuern.
Ich habe das schon einige Male gemacht, und da gibt es keine Probleme.
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