Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
Ich bin seit 04.06.2000 nun im Mutterschutz. Ich hatte während der ganzen Schwangerschaft immer gesundheitliche Probleme, bedingt durch das lange stehen,(6Std. ohne Pause.). Daraufhin bekam ich von meiem Arzt nach dem 5.Monat ein Attest über ein Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten mehr als 4Std. stehend. Mein Arbeitgeber hat mich dann zwar weniger arbeiten lassen, mir aber dementsprechend auch nur noch 4 Std.Täglich bezahlt. Das hat sich auf meinm Konto ganz schön negativ bemerkbar gemacht. Ich habe mich zu diesem Zeitraum noch nicht ausgekannt, und mich dementsprechend auch nicht gewehrt. Hätte mir der Arbeitgeber die 2Std.zahlen müssen? Muß er mir das Geld nun Rückwikend auszahlen? Wie macht sich das auf meine Mutterschaftshilfe bemerkbar? Ich habe meinen AG nun gebeten, sich zu erkundigen, und nochmals meine Unterlagen zu überprüfen. Schließlich denke ich , berechnet die Krankenkasse doch auch nach dem Verdienst der letzten 3Monate, das würde doch sonst heißen, ich bekäme dementsprechend weniger Geld. Was steht mir zu, wie kann ich mich nun wehren?
Ich war die letzten Wochen vor dem Mutterschutz krank geschrieben, hatte erst die Grippe,dann Probleme mit dem Kreislauf, daß ich krank war ist mir ebenfalls negativ ausgelegt worden, überhaupt hat mein chef die Schwangerschaft als persöhnliche Beleidigung angesehen, ich habe 4 Wochen nach Einstellung erst erfahren daß ich schwanger bin. Das habe ich aber dann sofort schriftlich meiem Ag mitgeteilt.
Danke für Ihre Bemühungen, ich bin fix und fertig!
Re: Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
Mit Sicherheit wissen auch die Krankenkassen und das Arbeitsamt darüber Bescheid. Ich würd erstmal dem AG einen Einschreibebrief schreiben, dass Du die Differenz vom Arbeitsentgeld einforderst - damit da keine Fristen verstreichen - und dann weiter bohren. ...
Viel Glück
Re: Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
Hatte früher auch Probleme mit meinen AG. Ich gebe Dir den Rat, das Gewerbeaufsichtsamt mal anzurufen (stehen im jeden Telefonbuch und die geben telefonisch Auskunft) und dort mal nachzufragen. Denndie Sache ist, ob ich dem AG vertrauen würde, was er mir als antwort gibt, zumal das Angestelltenverhältnis soundso schon belastet ist.
Ich täts versuchen. Kostet nicht viel und Du weißt vielleicht danach mehr.
Viel Glück.
Tina
Re: Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
ich glaube nicht, dass das geht...aber es ist doch sehr speziell und ich kann und darf keine Rechtsauskünfte geben.
Aber ich denke, die vorausgegangenen Ratschläge sind nicht schlecht.
Es gibt übrigens auch Anwälte, die online Rat geben...
Re: Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
Eine Schwangere ist schließlich ein Glücksbringer.
Re: Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
Ich hätte zwar nie gedacht, daß es sein müßte, aber ich werde es mir keinesfalls gefallenlassen, notfalls muß ich mich eben doch an einen Anwalt wenden. Es ist aber schon traurig. Ich arbeite in einem Großbetrieb, und bin nicht die erste schwangere. Allein in diesem Jahr sind es 4. Aber ich denke, es sind halt auch immer Leute dabei, die sich nicht wehren.
Vielen Dank nochmal für die Tips!
Re: Frage zu Arbeitsrecht, Mutterschutzgesetz,(längerer Text)
Mara
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