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Frühgeburt

Ich bin hier leider nicht ganz richtig, aber ich finde kein passenderes Forum für meine Frage.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Kind als Frühgeburt gilt?
Meine Tochter kam genau 28 Tage vor ET (SSW 36+0) mit 2.420 g und 49 cm auf die Welt. Wegen Anpassungsproblemen (Atemproblemen) wurde sie sofort auf die Kinderintensiv verlegt und war dort 2 Tage, danach weitere 5 Tage auf Normalstation in der Kinderklinik. Die Hebamme hat mir nach der Geburt gesagt, daß mein Kind als Frühgeburt zählen würde. Danach hab ich mir keine weiteren Gedanken über Formulare oder ähnliches gemacht und meinen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse eingereicht. Nun musste ich erfahren, daß ein Kind nur als Frühgeburt gilt, wenn man vom Krankenhaus eine Frühgeburtsbescheinigung hat. Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen weil für mich eigentlich klar war, daß mein Kind eine Frühgeburt ist (zu früh, zu klein und Probleme nach der Geburt). Dementsprechend habe ich mich darauf eingestellt erst ab Mitte Februar wieder arbeiten zu gehen (wie es nach einer "normalen" Geburt gewesen wäre). Jetzt muß ich Mitte Januar wieder arbeiten gehen, weil ich auch keinen Erziehungsurlaub mehr für die erste Zeit beantragen kann (Frist abgelaufen).
Sehen Sie eine Chance, daß ich vom Krankenhaus noch eine Frühgeburtsbestätigung bekommen kann? Oder welche Kriterien hätte meine Kleine noch erfüllen müssen?
Vielen Dank für eine rasche Antwort!
Eine ziemlich verzweifelte
Angela
Bisherige Antworten

Re: Frühgeburt

Hallo Angela, von der zeit her müsste Ihre Tochter noch als Frügeburt gelten, denn als zu früh geboren gilt jedes Kind vor der vollendeten 37. SSW. DAs Krankenhaus müsste Ihren von daher schon problemlos eine Bescheinigung darüber ausstellen.
gruß
Dr. Elfrath

Alles andere wäre ja wohl auch der Oberhammer!

Re: Frühgeburt

Hallo Angela,
mein Sohn ist auch eine Frühgeburt (35+5) und die Frühgeburtsbescheinigung habe ich mir auch erst nach der Entlassung ausstellen lassen (ca. 4 Wochen später), hatte ich in der Aufregung im KH vergessen. Am besten fährst Du persönlich in KH und holst Dir den Zettel. Bekommst Du im Kreissaal. LG, Caroline

Re: Frühgeburt

Hallo Angela,
erstmal noch alles Gute zu deiner Maus - hoffentlich geht es ihr jetzt richtig gut.
Also meine kleine kam zwar 2 Tage vor ET, wog aber nur 2.170 g. Dieses eine Kriterium reichte aus, damit sie als Frühgeburt gilt. Mir hat man leider auch keine Bescheinigung im KH mitgegeben und ich hab erst bei der KK erfahren, daß ich die brauche (Kinderpaß reichte nicht aus). Also hab ich sie 4 Wochen später erst im KH geholt und bei der KK eingereicht. Ehrlich gesagt hab ich mich auch ziemlich geärgert, daß einem das KH diese Bescheinigung nicht automatisch aushändigt, die kennen doch dort die Kriterien für eine Frühgeburt und wissen, daß man die Bescheinigung braucht, wenn man längeren MuSchu beantragen will - und wer will da schon freiwillig drauf verzichten. Also ruckzuck in KH, Bescheinigung holen und der KK nachreichen, die regeln das dann glaube ich auch mit dem Arbeitgeber (ich hab ihn allerdings schon selbst auch informiert).
Liebe Grüße und noch schöne Feiertage
Gruß Danny
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