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OT:DRINGEND:Was beachten bei Kündigung

Hallo,
ich brauche mal dringend Eure Hilfe. War früher hier "abnehmtechnisch" öfter im Forum (vielleciht kennt mich ja noch wer) habe aber jetzt ganz andere Probleme.
Viele von Euch werden mich sicher für verrückt halten, aber ICH WILL MEINEN JOB KÜNDIGEN!!!
Zur Erklärung: Vor meiner Schwangerschaft war alles super. Nach meiner Elternzeit bin ich von Anfang an wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt worden. Es gibt nur noch Kälte und Ablehnung und obwohl ich meinen früheren Job von 35 Stunden nun in 26 Stunden erledige und seit September sogar noch etliches dazu bekommen habe wird mir immer wieder der Eindruck vermittelt, dass ich nicht genug tue. Das geht insgesamt schon seit September 2004 - ich kämpfe also schon sehr lange.
Nun ist das Fass endgültig übergelaufen und ich muß da unbedingt weg, da ich keine Lust mehr auf schlaflose Nächte und nervösen Magen habe und auch nicht mehr nachmittags mein Kind anzicken will, nur weil es im Büro mal wieder unerträglich war. Da mich eine Kündigung von meiner Seite auf jeden Fall Geld kostet, da mich das Arbeitsamt erstmal sperrt, will ich wenigstens (seelisch-moralisch) das Beste für mich rausholen, indem ich die Arschl... mit einer Menge Arbeit und Streß, die Mitte und Ende Januar ansteht alleine lasse.
Also: gesetzliche Frist ist 4 Wochen und zum 15. des Monats - das klappt ja jetzt noch. Wie aber muß ich so ein Schreiben aufsetzen und wann genau wäre dann mein letzter Arbeitstag. Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann, weil ich morgen die Kündigung schreiben will und sie dann direkt am Montag persönlich abgeben will (wir sind nur ein 3 Mann Betrieb)
LG
Andrea
Bisherige Antworten

Re: OT:DRINGEND:Was beachten bei Kündigung

Hallo Andrea,
also Du mußt bis spätestens 14.12.05 die Kündigung abgeben, am Montag ist ja der 12.12.05, also optimal!
Du kannst z.b. folgendes schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgemäß mein Arbeitsverhältnis zum 15.01.06
Dein letzter Arbeitstag wäre der 14.01.06, es sei denn, Du hast noch Urlaub, dann verkürzt es sich natürlich dementsprechend.
Viel Glück!
LG Tanja

Re: OT:DRINGEND:Was beachten bei Kündigung

Hallo Tinchen,
danke für Deine Antwort.
Wenn ich zum 15.12. kündige, also die Kündigung spätestens am 14. abgebe, dann habe ich doch eine Frist von 4 Wochen (28 Kalendertagen) - da komme ich auf den 12.01., bin mir dann aber nicht im Klaren darüber, ob das dann der erste Tag in Freiheit wäre oder der letzte Tag im Job.
Muß ich denn im Schreiben beide Daten angeben, also ich kündige zum 15.12. mit letztem Arbeitstag am ??.01. oder so?
LG
Andrea

Re: OT:DRINGEND:Was beachten bei Kündigung

Hallo Andrea,
soviel ich weiß, rechnet man nicht die Kalendertage, sondern vom 15. zum 15.
Dein letzter Arbeitstag müsste daher der 15.01.05 sein, das mußt Du aber nicht in die Kündigung schreiben.
Eventueller Resturlaub am Besten dann gleich mit dem AG abklären. Dein Urlaubsanspruch berechnet sich dann noch zusätzlich zu 2005 anteilig für den halben Monat Januar 2006. Z.B. 30 Tage im Jahr, durch 12 Monate = 2,5 pro Monat, also noch 1 Tag für den halben Januar.
LG Tanja

Re: OT:DRINGEND:Was beachten bei Kündigung

Hallo Andrea,
wenn Du nachweisen kannst, dass Du von deinem Job krank geworden bist, gestresst bist, evtl. beim Arzt warst, kann es sein, dass das Arbeitsamt die Sperre erlässt. War bei mir z. B. einmal so. Ich kam zum Arbeitsamt, erzählte,wo ich war, bekam zur Antwort "Was, so lange haben sie es da ausgehalten" - und ich bekam keine Sperre. Ist zwar eine Weile her, aber vielleicht klappt es ja.
toi, toi, toi
bibo
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