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Kostenübernahme nach Brustreduktion

Ich hatte im April 2000 eine Mammareduktion nach Le Jour. Davor hatte ich DD90 und bin jetzt auf B90, fast alles ist gut gelaufen und ich fühle mich total gut. Allerdings kam es bei mir zur grösseren Wundheilungsstörungen, da die Wunde längere Zeit offen war.
Ich hab das ganze jetzt wieder bei der Krankenkasse eingereicht, weil diese Narbenplatten entfernt werden sollten sowie die eine Brustwarze tätowiert werden sollte. Ausserdem müsste die Verhärtung innerhalb der linken Brust entfernt werden. Die Krankenkasse lehnt diese Kostenübernahme ab, da es sich um einen "kosmetischen" und nicht um einen medizinischen Eingriff handelt. Allerdings hat die Krankenkasse keine Ahnung wie das ganze aussieht,...
Auch ein Attest vom Klinikum hat hier nicht geholften.
Was kann ich jetzt tun?
Bisherige Antworten

Re: Kostenübernahme nach Brustreduktion

Hat die KK Ihnen einen schriftlichen Bescheid mit " Rechtsbehelfsbelehrung" zukommenlassen?
Sie können slbstverständlich Widerespruch gegen die Entscheidung der KK mündlich oder zur Niederschrift einlegen.
Danach beginnt das Widerspruchsverfahren. Wird Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen, klagen Sie ruhig gegen die KK.
Die Klage müsste beim Sozialgericht eingereicht werden.
Die Klage ist kostenlos für Sie.
Bei weiteren Fragen zum Prozedre mailen Sie mir einfach.
Ich wünsche Ihnen schon jetzt viel Erfolg !!!!!!!!!!!!!!!

Re: Kostenübernahme nach Brustreduktion

Hallo,
hat die KK den ersten Eingriff bezahlt?? Wenn ja muss Sie auch auf fuer die Folgekosten aufkommen. Eine Kostenzusage ist nicht notwendig. Ansonsten muessen Sie die Kosten tragen Ein Rechtsstreit hat dann keinen Sinn!! Die OP nur an einem Zentrum!!
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