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zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Hallo Ihr Lieben,
ich möchte in meinem jetzigen Betrieb kündigen und muß die Kündigungsfrist (gesetzlich) ausrechnen.
Zählt nun die Zeit der Elternzeit (1 Jahr komplett ausgesetzt, anschl. 1 Jahr mit Teilzeit 18 Std.) nun zur Dauer der Betrieszugehörigkeit dazu oder nicht?
Oder kennt jemand eine gute Internetseite dazu?
Lieben Dank schon mal.
Paula
Bisherige Antworten

Re: zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Hallo Paula.
Ich hatte letztens ein Arbeitszeugnis bekommen wo die Elternzeit mitgerechnet wurde in die Betriebszugehörigkeit. Allerdings war ich nach dem MuSchu gleich wieder Teilzeit beschäftigt, und nach 2 Jahren wieder ganz.
Aber, ich bin mir ziemlich sicher, daß sie angerechnet wird. Es wird dann wohl drin stehen wielange Du angehörig warst und wielange Du in der Zeit in Elternzeit warst, und wielange Du dann in Teilzeit weitergearbeitet hast.
LG Tanja

Re: zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ich wollte es eigentlich deshalb wissen, weil bei einer Betr.-zugehörigkeit unter 5 Jahren 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende ist und über 5 J. sind es 8 Wochen zum Monatsende.
Das heißt, wenn ich zum 31.12. kündige, komme ich entweder zum 31.1. oder erst Ende Feb. aus dem Vertrag!

Re: zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Oh, da kenne ich mich nicht aus, sorry.
Bei uns ist das so, daß man nur 4 oder 6 Wochen zum Quartalsende kündigen kann. Auch blöd!
LG Tanja

Re: zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Hallo,
im Betrieb meines Mannes ist es so, dass die EZ nicht zur Betriebszugehörigkeit zählt. Mein Mann arbeitet teilzeit in der EZ, es zählt aber nicht zur Betriebszugehörigkeit dazu (wird nur bei der Rente berücksichtigt/angerechnet).
Viel Erfolg und lG,
Carola *:o)

Re: zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Hallo, mir wurde vom AG in der EZ gekündigt und da es um die Berechnung der Abfindung ging, habe ich mich damals auch mit diesem Thema beschäftigt. In meinem Fall (Deutschland) zählt die EZ zur Betriebszugehörigkeit. Das ist wohl gesetzlich einheitlich so geregelt. Ich war allerdings in Vollzeit beschäftigt vor der EZ, vielleicht spielt das eine Rolle? Gruss Carolin

Re: zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Hallo
die Elternzeit gehört mit zur Betriebszugehörigkeit.
Allerdings brauchst du das nicht zu berücksichtigen, wenn du selbst kündigst. Denn die verlängerten Kündigungsfristen wegen Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber.
LG Sandra
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