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rechtliche Frage zu Gehalt bei Teilzeit

Hallo,
noch bin ich Elternzeit,arbeite aber auf meiner alten Stelle bereits in Teilzeit (15h pro Woche). Mein Chef hat mit mir einen niedrigeren Stundenlohn vereinbart, als den regulären den ich vor der Geburt hatte. Das dies legal ist, weiss ich.
Nun möchte ich nach der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeiten, allerdings 20-25 Stunden in der Woche. Vor der Geburt waren es 30h per Woche. Nun meine Frage: Muss mir mein Chef wieder den gleichen Gehalt zahlen(also auf Stunden umgerechnet) oder kann er auf dem niedrigeren bestehen? Ich Prinzip mache ich die gleiche Arbeit, nur bin ich nicht mehr so flexibel was die Arbeitszeiten betrifft(bei uns wird von morgens 8 bis abends 8 gearbeitet) Ist das schon ein Grund ? Müsste mir mein Chef eine Änderungskündigung aussprechen? Da der Tag bald naht, wo ich verhandeln will, möchte ich auf alles vorbereitet sein? Kann man so was irgendwo nachlesen? Wer kennt sich aus?
Danke vorab
Moni
Bisherige Antworten

Re: rechtliche Frage zu Gehalt bei Teilzeit

Hallo Moni,
ich denke, so einfach kann er dein Gehalt nicht kürzen, wenn es sich um die gleiche Arbeit handelt. Waren denn beim höheren Gehalt Zusatzzahlungen betreffend die flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit beinhaltet, dann wäre das vielleicht ein Grund.
So viel mir bekannt ist, muss - zumindest in Ö - der Betriebsrat, wenn die Firma so etwas hat, zustimmen, wenn es zu einer dauerhaften Verdienstkürzung (bei gleicher Arbeit) kommt.
Ich bin jetzt wieder eingestiegen, auch Teilzeit (25 statt 40 h) und bekomme das gleiche Gehalt plus der Erhöhungen, die in den zwei Jahren, die ich Karenz war, lt. Kollektivvertrag angefallen sind (natürlich umgerechnet auf die weniger Stunden, aber Stundensatz ist der Gleiche).
Wenn du es genau wissen willst, frag bei der Arbeiterkammer (oder wie auch immer das in D heißt) nach.
Noch was, warst du zwischendurch 'nur' karenziert oder richtig von der Firma abgemeldet (wobei deine Frage nach Änderungskündigung eigentlich dagegen spricht) - bei zweiterem Fall ginge die Gehaltskürzung sehr wohl, da es ja quasi ein ganz neues Dienstverhältnis wäre.
LG und viel Erfolg beim Verhandeln
Tina

Re: rechtliche Frage zu Gehalt bei Teilzeit

Hallo Moni,
nach der EZ greift wieder dein AV von vorher. Wenn ihr während der EZ etwas anderes vereinbart habt, ist das mit Ende der EZ hinfällig.
Also müsstest du eine Änderungskündigung erhalten. Aber du hast wenn ich mich recht erinnere auch dafür die gleichen Rechte wie für eine normale Kündigung.
Allerdings kann dein Chef wenn du auf deinem normalen Gehalt bestehst auch auf deiner Z-Arbeit bestehen.
Ich denke, ihr solltet da einen gesunden Kompromiss finden.
LG Franzi

Re: rechtliche Frage zu Gehalt bei Teilzeit

Also, zunächst tritt nach der Elternzeit dein vollständiger alter Arbeitsvertrag wieder in Kraft. Incl. Stundenzahl und Gehalt. Wenn du Stunden kürzen willst, mußt du 3 Monate vor dem gewünschten Termin einen Antrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG stellen. Das hat dann nichts mehr mit deiner Erziehungszeit zu tun, sondern gilt völlig unabhängig. Den kann dein Arbeitgeber zwar aus betrieblichen Gründen ablehnen, da du aber den Job ja schon während der Elternzeit in TZ gemacht hast, stehen die Chancen nicht schlecht, deinen Wunsch durchzusetzen.
Viel Glück
Sylvia
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