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nach Elternzeit ALG ???

Ihr Lieben,
meiner Meinung nach bekomme ich erst ALG, wenn ich nach Beendigung der Elternzeit eine Betreuung nachweisen kann. Mein GÖGa ist der Meinung, daß dies beim Amt niemand interessiert und man sofort nach Beendigung ALG bekommt, wenn auch nur für einen Halbtagsarbeitsplatz.
Bitte INFOS !!!!!!!!
Liebe Grüße Claudia
Bisherige Antworten

Re: nach Elternzeit ALG ???

Um ALG zu bekommen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Daher kannst du nur ALG bekommen, wenn dein Kind in irgendeiner Weise betreut wird. Das kann der Kindergarten oder eine Oma sein, ganz egal. Das Arbeitsamt verlangt einen entsprechenden Nachweis.
Jennifer.

Re: nach Elternzeit ALG ???

Hallo,
das Arbeitsamt verlangt nur einen Nachweis darüber, dass das Kind sofort betreut werden könnte, wenn Dir ein Arbeitsplatz vermittelt wird. Ich hatte damals einfach eine Bescheinigung einer Tagesmutter, dass sie Jakob sofort nehmen könnte, wenn es notwendig ist.
Viele Grüße
Susanne

Re: nach Elternzeit ALG ???

Hallo Claudia,
das Amt will einen Nachweis - wie der aussehen muß, scheint verschieden zu sein. Ich weiß von einer Freundin, daß sie hier bei uns (München) mit einer Bestätigung von Dir zufrieden sind (Formblatt), wer das Kind wie lange betreut (z.B. Oma, Tagesmutter, etc.). Dabei muß gewährleistet sein, daß das Kind während Arbeitszeit + Fahrtzeit betreut wird, damit Du "dem Arbeitsmarkt" zur Verfügung stehen kannst.
Viele Grüße
Nina
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