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kennt sich jemand mit dem mutterschutz und...

und mutterschaftsgeld aus?
meine tochter ist genau 28 tage zu früh geboren und nun hab ich von meiner krankenkasse mutterschaftsgeld bis januar bekommen. ich war aber der meinung, daß meine tochter ein frühchen ist und ich doch dann auch mutterschutz bis mitte februar habe, oder nicht?
wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.
viele grüße
eine total verwirrte angela
Bisherige Antworten

Re: kennt sich jemand mit dem mutterschutz und...

so weit ich weiss, hat man bei frühchen 12 wochen statt 8 wochen nach der geburt mutterschutz. die zeit, die du vorher zu wenig hattest (also in deinem fall 6 wochen minus 28 tage = 2 wochen "rest"), wird dir aber nicht angerechnet; sie "verfallen" das MuSchugeld für die zeit nach der geburt bekommst du erst, wenn du die bescheinigung vom standesamt einreichst, und somit der Krankenkasse die erfolgreich beendete Schwangerschaft meldest.

Re: kennt sich jemand mit dem mutterschutz und...

Hallo Angela!
Wichtig ist, daß Du die Bescheinigung über die Frühgeburt (habe ich im KH bekommen) an die KK sendest, sonst läuft da überhaupt nichts. Ich hab auch erstmal die "normale" Zeit bekommen und die verlängerte Zeit wurde dann später anerkannt, als die Bescheinigung vorlag. Die KK braucht ja erstmal die rechtliche Grundlage zur Anerkennung der Frühgeburt.
Viele Grüße
Claudia
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