kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Ich hatte weiter unten gefragt, ob ich mir die Urlaubstage auszahlen lassen muss. Kann mir dazu vieleicht jemand was sagen?
VG Sue
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
ich glaube, dass Dein AG Dir den Urlaub auszahlen darf. Ich habe noch 3 Wochen Urlaub vor der Elternzeit mitgenommen, den ich ans Ende der Elternzeit legen darf. Habe ich schriftlich festgehalten, damit die 15 Tage nicht in Vergessenheit geraten. Es ist also beides möglich, aber abhänging vom AG.
Ich kann Dir aber leider nicht sagen, ob Du oder der AG wählen kann. Richtig helfen konnte ich Dir nun nicht, deswegen hatte ich auch noch nicht geantwortet.
VG Jenny, Jana (*21.04.03) und Sonja (*21.08.04)
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
wie es genau rechtl. aussieht weiss ich nicht, ich habe meinen gesamten Urlaub (auch den anteiligen für das Jahr der Geburt) schon vor dem Mutterschutz nehmen dürfen....meine Kollegin war auch ziemlich früh in der SS krank geschrieben,so ab 3./4. Monat ungefähr ,sie kam dann auch nicht mehr wieder ,ging dann also gleich in den Mutterschutz u. anschl. in Elternzeit! Sie konnte es sich aussuchen, ob sie den Urlaub ausgezahlt haben möchte od. lieber nach der Elternzeit nehmen wollte.....verfallen tut er ja auf keinen Fall.
LG Kerstin &Luca-Joevin
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Die Sache ist die, dass der Urlaubsanspruch aus 2001/2002 ja eigentlich längst verfallen wäre. Nach Par. 7 Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub im Kelenderjahr genommen werden, in dem er anfällt, es sei denn, wichtige Gründe stehen dagegen, dann kann er innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres genommen werden. Natürlich darf der AG zugunsten des AN von dieser Regelung abweichen, in meinem Betrieb mache ich das auch öfters. Dein AG ist dir also schon ganz gut entgegen gekommen.
Das Bundesurlaubsgestz sieht nur für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Auszahlung vor, wenn nämlich der Urlaub wegen der Beendigung nicht genommen werden kann. Inwieweit dies auf die Elternzeit übertragen werden kann, müsste man aus den Kommentaren und der Rechtssprechung ersehen, beides habe ich hier nicht zur Hand. Ich gehe aber davon aus, dass in der von dir geschilderten Situation eine Auszahlung durch den AG zulässig ist.
Jennifer.
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Bei Krankheit verfällt der URLAUBSANSPRUCH net. Steht sogar so im Manteltarifvertrag. Und da ich von Krankheit ins Beschäftigungsverbot und anschließend 3 Jahre in Elternzeit gegangen bin, konnte ich den Urlaub ja schlecht nehmen, somit steht er mir RECHTLICH zu( sind immerhin fast 3Wochen). Nur in wie weit ich verpflichtet bin in mir auszahlen zu lassen, weiß ich net.
Aber danke für Deine Antwort.
VG Sue
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Ich habe nochmal nachgefragt, die Auszahlung ist o.k.
Jennifer.
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Muss ich das denn akzeptieren oder kann ich auch sagen ich möchte lieber die Urlaubstage statt das Geld?
VG Sue
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Da der Anspruch schon so lange zurückliegt, könnte es irgendeine abstruse anders lautende Rechtssprechung geben, aber ich habe zumindest nichts gefunden und mein Jurist auch nicht.
Wenn du argumentieren willst, suchst du diesen Abschnitt des Bundesurlaubsgesetzes - dort wird explizit nur der Fall des Ausscheidens aus dem Unternehmen genannt.
Jennifer.
Re: kann mir wirklich keiner weiter helfen???
Super, vielen Dank für Deine Antwort :o)
Ansich is Geld ja gut, aber wenn man es auf sein reguläres Bruttogehalt drauf gezahlt bekommt und dann doppelte bzw. mehr abzüge hat, bleibt am Ende kaum was über und das finde ich zum K*** und URLAUB is eh UNBEZAHLBAR ;o)))
VG Sue
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