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fristen verlängerung elternzeit

hallo mädels,
kennt sich da wer aus? mein sohn ist am 26.07.2003 geboren, ich hatte 2 jahre elternzeit beantragt. da ich durch einen umzug meinen krippenplatz für levin aufgeben musste und bis dato keinen neuen hab, werde ich wohl noch das 3. jahr dranhängen müssen. stehe in meinem neuen wohnort bereits auf der liste für einen krippenplatz und werde auch bevorzugt behandelt, aber obs rechtzeitig bis juli klappt, steht in den sternen. falls es längere fristen für die einreichung beim ag gibt, fürchte ich mal, diese versäumt zu haben. was dann?
lg und danke
nicole
Bisherige Antworten

Re: fristen verlängerung elternzeit

Hi Nicole,
ich glaube ,es waren 8 Wo vorher....müsste als noch klappen....aber ich denke ,Du brauchst das Einverständnis Deines AG ...er könnte u.U. auch das 3. Jahr ablehen, müssten aber wichtige betriebl. Gründe sein. Bin mir nicht gaaaanz sicher.
LG Kerstin &Luca-Joevin

Re: fristen verlängerung elternzeit

hallo nicole
die frist ist acht wochen vor ablauf der elternzeit.
ablehnen kann er nur wenn du das dritte jahr NICHT sofort im anschluss nimmst,sondern zum bespiel wenn dein sohn 6 jahre ist.
angaben ohne gewähr :o)
lg natalie

genauso so ist es :o) LG Judie

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