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brauch mal euren rat

hallo,
ich gehe jetzt 30 std arbeiten ( einzelhandel).bei uns gibts eine müttersonderregelung mit einer abeitszeit bis 16 uhr statt bis 20 uhr was wirklich klasse ist.diese betriebsvereinbarung hat der arbeitgeber jetzt gekündigt( alle anderen arbeitszeiten auch )und es muß neu mit gewerkschaft ausgehandelt werden.
was mach ich,wenn die sagen,entweder sie arbeiten so und so oder sie können gehen??für uns ist es definitiv unmöglich,daß ich bis 20 uhr arbeite,da mein mann auch nicht so früh feierabend hat.und wir haben auch nicht oma und opa in der nähe,die das kind betreuen-wäre ja auch kein dauerzustand-und die arbeiten ja selbst.
ich meine-ich geh ja auch nicht aus langerweile arbeiten,sondern weil das geld gebraucht wird,slao kann ich dann auch nicht einfach den job schmeißen,wenns hart auf hart kommt.
was würdet ihr tun?
freue mich auf eure antworten
lg diana
Bisherige Antworten

Re: brauch mal euren rat

Oh Mann, das ist echt schwierig! Zu wann ist denn diese Vereinbarung gekündigt worden? Bist Du noch in der Elternzeit (weiß leider nicht, wie alt Dein Kind ist)? Wenn Du noch in der Elternzeit bist, kann Dir auf keinen Fall gekündigt werden! Wenn Dein AG also sagt "Sie können gehen!", steht Dir - meiner Meinung nach - wenigstens eine Abfindung zu. Hmmmm, echt nicht einfach!!!
Vielleicht hat hier noch jemand bessere Tipps....
LG, Carola *:o)

Re: brauch mal euren rat

hi carola,
ich arbeite seit 1 jahr wieder ,unser kind ist 2 jahre,bin seit 15 jahren in der firma.das problem ist ja,wenns hart auf hart kommt,was ich nicht hoffe,werden die betroffenen ja nicht gekündigt-es wird ihnen ja eine andere arbeitszeit angeboten-und wenn man die nicht annimmt,bzw.annehmen kann,muß man halt selbst kündigen-somit auch null abfindung.das ist ja das problem-die sagen dann"sie können weitermachen,aber nur unter den und den bedingungen"das ist dann deine entscheidung.
naja wollen mal das beste hoffen und positiv denken
lg diana

Re: brauch mal euren rat

Hi, ich denke, wenn das Arbeitsvertraglich mit den Arbeitszeiten geregelt ist, handelt es sich um eine Änderungskündigung, die von beiden Seiten akzeptiert werden muss. Habt ihr einen Betriebsrat? Oder bist Du gewerkschaftlich organisiert? Einen arbeitsrechlich orientierten Anwalt fragen ist die beste Lösung, ohne Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfeschein aber kostenpflichtig.
LG, Uma

Re: brauch mal euren rat

Du kannst Dir ja schon mal verschiedene Optionen überlegen.
Wenn wirklich grundsätzlich die Arbeitszeitregelung geändert wird und Du nur die Wahl hast, entweder ungünstigere Arb.-zeiten oder gehen, damit Du dann weißt, was Du machen sollst.
Seid Ihr auf Dein Gehalt angewiesen? Bist Du ansonsten mit der Stelle, dem Gehalt, den Kollegen, Arb.-weg, etc. zufrieden? Würdest Du woanders arbeiten wollen oder können? Gibt's leicht oder schwer einen vergleichbaren Job und zu welchen Bedingungen?
Wenn Du dabei feststellst, daß Du lieber beim jetzigen Arb.-geber bleiben möchtest, mußt Du sehen, wie Du die Arbeitszeiten abdecken kannst. Vielleicht ist Dein Mann immer sonnabends zuhause, so daß Du an dem Tag flexibel in den Zeiten wärst? Dann könnte man vielleicht mit anderen Kollegen vereinbaren, daß man sich in die Abenddienstzeiten teilt - Mo, Di, Sa Du und eine andere Kollegin Mi, Do, Fr oder so ähnlich. Für Deine Abenddienste bräuchtest Du dann eine verläßliche Tagesmutti bzw. Kinderfrau.
Ich drücke Dir die Daumen, daß Du bei einer Änderung der Arbeitszeiten eine guten Weg für Euch findest.

Re: brauch mal euren rat

Hi,
ich würde zwei Dinge tun:
1) Versuchen, Einfluss auf die Verhandlung zu nehmen, also zum Betriebsrat oder zur Gewerkschaft zu gehen und klar kommunizieren, wie wichtig diese Regelung für dich ist. Vielleicht kannst du auch herausfinden, ob es andere Mütter gibt, denen das ebenso wichtig ist und mit denen zusammen einen freundlichen Brief in der Angelegenheit an die Verhandlungsparteien verfassen - je mehr Unterschriften darauf, desto besser.
2) Das schlimmste Szenario ausmalen und eine Lösung dafür suchen. Zum Beispiel: Arbeitszeit ist jetzt regelmäßig bis 20 Uhr, du brauchst einen Babysitter. Die Kosten dafür solltest du in Erfahrung bringen. Wenn sich abzeichnet, dass die Verhandlungen in diese Richtung gehen, trittst du wieder an die Verhandlungsparteien heran und verlangst, dass die durch die Änderungen entstehenden Kinderbetreuungskosten vom AG getragen werden. Das ist seit Oktober 2002 steuerfrei für Kinder möglich, die noch nicht schulpflichtig sind.
Grundsätzlich weißt du ja noch nicht, was den AG bewogen hat, den Vertrag zu kündigen. Möglicherweise sind es ganz andere Punkte, die im Alltag Schwierigkeiten bereiten.
Jennifer.
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