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Zuschuss zur Kinderbetreuung, das gibt es....

.....zumindest in NRW, hier mal einen Auszug:
Kinderbetreuung U3 für Beschäftigte in Elternzeit
Das Land NRW fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die frühzeitige Rückkehr von Beschäftigten aus der Elternzeit in den Beruf.
Elternzeitler/ innen können für Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit einer Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren entstehen, die nur deshalb notwendig wird, weil die vorherige berufliche Tätigkeit durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit beim selben Arbeitgeber wieder aufgenommen wird, einen Zuschuss erhalten.
Bei der beruflichen Tätigkeit muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche handeln.
Die Tätigkeit in einem Beamtenverhältnis wird der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt.
Der Zuschuss beträgt 50 % der notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung, höchstens aber 2,50 ? pro Betreuungsstunde und höchstens 5.000 ? pro betreutem Kind und pro Jahr.
Der Zuschuss wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt.
Die Betreuung muss in Einrichtungen oder durch Personen erfolgen, die von den Jugendämtern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. von einer vom Jugendamt beauftragten Stelle als geeignet anerkannt sind bzw. werden.
Gebt bei der Suchmaschine G..... mal ein: Zuschuss Kinderbetreuung NRW, dann auf den ersten Link
GLG Anja&Maja
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