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Wie kann man die Elternzeit einteilen?

hallo,
ich frage für eine Freundin. Sie plant in den nächsten Monaten eine SS und möchte ihren Job nicht verlieren,sie glaubt,nach 3 Jahren bekäme sie "nur" eine vergleichbare Stellen,nicht aber ihren jetzigen Traumjob.
Also will sie bald nach der Geburt wieder mindestens Halbtags arbeiten.
Könnte sie dann nach nem halben Jahr doch sagen,daß sie Elternzeit möchte,weil sie mehr bei dem kind sein möchte?
Oder muß man im Voraus sagen von wann bis wann man die Elternzeit in Anspruch nimmt?
Ich konnt ihr leider nicht helfen,hatte nur einen befristeten Vertag.
Hat jemand Erfahrung?
LG
Kerstin + Yannick
Bisherige Antworten

Re: Wie kann man die Elternzeit einteilen?

Hallo,
wichtig ist, dass die Elternzeit 8 Wochen vor Antritt beantragt wird (6 Wochen reichen bei Antritt direkt nach der Geburt). Man kann die Elternzeit in bis zu 4 Abschnitte einteilen bis zum 3. Lebensjahr (ein Jahr darf mit Zustimmung des AG auch spaeter bis zum 12. Lj genommen werden). Also prinzipiell geht das, was deine Freundin moechte, wenn sie die 8 Wochen vorher einen formlosen Antrag stellt.
Allerdings gibt es gerade im ersten Halbjahr noch am ehesten volles Erziehungsgeld, weil die Einkommensgrenzen hoch sind. Sie koennte die Elternzeit gleich nach der Geburt nehmen, aber trotzdem halbtags (bis 30h) arbeiten. Dann haette sie (falls sie und ihr Partner nicht zu viel verdienen) zusaetzlich das Erziehungsgeld (immerhin 307 Euro) und den Kuendigungsschutz.
Mein AG war uebrigends sehr kulant, ich hatte die EZ viel zu spaet beantragt und er hat es trotzdem genehmigt. Aber da hat man eben keinen Anspruch drauf.
Gruss
Berit

Re: Wie kann man die Elternzeit einteilen?

Hallo Kerstin,
erst einmal zur Klärung: Elternzeit ist die Zeit (max. 3 Jahre), die man nimmt, um sich der Erziehnung seines Kindes zu widmen. Während dieser Elternzeit hat man (ein begrenztes) Recht darauf, Teilzeit zu arbeiten.
Deine Freundin müßte also, wenn sie direkt nach dem Mutterschutz teilzeit arbeiten möchte, spätestens 6 Wochen vor Ende des Mutterschutzes den Antrag auf Elternzeit UND einen Antrag auf Teilzeitarbeit während dieser Elternzeit einreichen (es sei denn, die Teilzeitarbeit wird auch ohne in Anspruchnahme der Elternzeit genehmigt).
Wie meine Vorschreiberin schon sagte, kann man die Elternzeit in vier Abschnitte einteilen. Ich hatte aus eigenem Interesse bei meiner Gewerkschaft nachgefragt: es soll auch möglich sein, wenn man während der Elternzeit teilzeit arbeitet, innerhalb dieses Zeitabschnittes nochmals die Teilzeitbedingungen zu verändern (also einen neuen Abschnitt der Elternzeit innerhalb eines bestehenden Abschnittes 'einzufügen'). So könnte Deine Freundin einfach einen neuen Antrag während ihrer ersten Elternteilzeit stellen (mit 8 Woche Vorlaufzeit).
Ich weiss aber nicht, in wie weit die Ausführungen von der Gewerkschaft richtig sind. Ich kenne das Gesetzt auch sehr gut, aber dieser Fall geht nicht eindeutig daraus hervor.
Ich hoffe, Du steigst hier durch ;o)
Viele Grüße
Judie
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