Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
ich hoffe ihr könnt mir helfen,es ist ein bissl verzwickt.
Ich habe bis August06 noch Elternzeit,danach (das ist jetzt schon klar) werde ich erstmal nicht Vollzeit arbeiten können.Allerdings würde ich gerne Teilzeit arbeiten,was mein Chef mir in der Praxis wohl nicht ermöglichen kann.
Muss er mich dann kündigen?Muss ich kündigen,oder wie läuft das?Und bin ich dann praktisch "Arbeitslos"?
Z.Zt. arbeite ich dort auf Mini-Job Basis,aber eigentlich ist es mir zu wenig.Die Zukunft dort sieht wohl nicht so rosig aus:-(
Vielen DAnk,
glg sandra
Re: Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
grundsätzlich ist es so, das Dein Chef Dir einen TZ-Arbeitsplatz anbieten MUß, ich glaube, das ist gesetzlich verankert.
Wenn er das nicht will, kannst Du es einklagen. Natürlich will man sich sowas nicht antun, vonwegen schönes Betriebsklima, aber wenn er sagt, das geht nicht, würde ich ganz sachlich mit ihm reden und die Kündigung fordern. Es ist immer besser, wenn Du gekündigt wirst, als umgekehrt!
Du wirst dann nämlich auf alle Fälle bei der Arbeitsagentur 3 Monate gesperrt und erhälst kein Arbeitslosengeld.
Also müsstest Du zukucken, daß Du gekündigt wirst.
Tja, der Rest ist bekannt.
Gruß, Kirsten
p.s. Ich kenne einige Arzthelferinnen, die TZ arbeiten. Das ist schon möglich, die Chefs müssen nur wollen!
Re: Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
vielen DAnk für Deine Antwort.Ich glaube es war aber so,das Kleinbetriebe KEINE Teilzeitstellen anbieten müssen,und wir sind ein Kleinbetrieb.Ach ist das alles verwirrend,wer soll da noch Durchblicken?Das wesentliche weiss ich ja jetzt,er muss dann kündigen.Danke nochmal,
glg sandra mit maja
Re: Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
laut "Teilzeit- und Befristungsgesetz" kann ein Arbeitgeber die Teilzeit aus
betrieblichen Gründen
ablehnen.
Hier hat die Arbeitnehmerin also nicht so starke Rechte auf Teilzeit wie in der Elternzeit.
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
"(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren."
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Meines Wissens kannst dein AG dir nicht direkt im Anschluss an die Elternzeit kündigen - denn du bist IN der Elternzeit ja unkündbar. So kann er dir frühstens am ersten Tag (oder evtl. später?) kündigen mit den normalen Kündigungszeiten.
So müsstest du also die ersten 3 oder 4 Monate im Anschluss an die Elternzeit Vollzeit arbeiten oder selber kündigen.
LG
Judie
Re: Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
Denn was würde eine Mutter denn tun, deren Arbeitgeber die Teilzeit ablehnt, wo die Mutter aber wegen Kinderbetreuung nicht anders arbeiten kann?
Es muß ja eine Vertragsänderung her. Was aber, wenn es zu keiner Einigung kommt? Irgendwie muß ja der AG oder der AN reagieren.
Das Gesetz sagt es ja schon ganz deutlich "der AG hat zuzustimmen, wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit bla bla nicht wesentlich beeinträchtigt werden" - was für ein Betrieb muß das denn sein? Eine Arztpraxis bestimmt nicht. Die machen morgens um 9 auf und dann geht das Ganze bis 20 Uhr, da KANN man eine Teilzeitkraft einstellen!
Gruß, Kirsten
Re: Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
ein Arbeitgeber darf einem Elternteil in der Elternzeit nicht kündigen! Er kann es nach Ablauf der Elternzeit machen, aber hier auch mit den gesetzlichen Fristen.
Wenn ein Elternteil nach der Elternzeit keine Teilzeit genehmigt bekommt, dann liegt es an ihm, zu kündigen. Mit allen daraus resultierenden negativen Folgen.
Oder man einigt sich auf einen Auflösungsvertrag.
LG
Judie
Re: Wie gehts nach der Elternzeit weiter?
Bißchen spät die Antwort, aber vielleicht hilft es Dir ja noch. Habe im Moment fast das gleiche Problem. Möchte bzw. wollte Ende November erstmal als Vollzeit in einer Arztpraxis (alter AG) wieder anfangen. Aber: Er meint er kann mich nicht mehr bezahlen. Daraufhin war ich beim Anwalt habe mich erkundigt wie ich mich Verhalten soll.
Also: Er kann Dich nur kündigen(vor Ablauf der Elternzeit) in dem er einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellt. Das dauert meist lange oder wird abgelehnt. Du kannst ,glaube ich mich zu erinnern,kündigen weil Du Teilzeit möchtest bzw. nur kannst(?) (wegen dem Nachwuchs)er es aber nicht ermöglichen kann, wenn ihr weniger als 5 Mitarbeiter seid. Ich denke das Arbeitsamt kann Dir das auch sagen. Mit einem Aufhebungsvertrag wäre ich vorsichtig, da kann eine 3-Monats-Sperre vom Arbeitsamt folgen.
LG miu die hier durchstöbert
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