Suchen Menü

Wichtige Frage an EUCH

Hallo,
also wie ist das, wenn der ex-partner eine privatinsolvenz am laufen hat und keinen unterhalt aus finanziellen gründen mehr bezahlen kann. Das kind aber schon 13 Jahre alt ist. Was für alternativen gibt es da. Es kann ja nicht sein dass der unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. jahr gewährt wird und ab 13. Jahr nicht mehr. Ist das eine andere form der unterstützung von vater staat wo muss man das beantragen wie nennt sich das überhaupt...??? Bin sehr dankbar für eure antworten.
LG Yvonne
Bisherige Antworten

Re: Wichtige Frage an EUCH

Kenne mich da leider nicht aus.
Habe aber mal was von Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt gehört. Vielleicht kannste dort mal nachfragen.

Re: Wichtige Frage an EUCH

Hallo Yvonne, eine Alternative zum Unterhaltsvorschuß gibt es leider nicht - ist zwar unlogisch (ein Kind mit 12 Jahren kann sich schließlich genausowenig selbst unterhalten wie ein kleineres Kind), ist aber so. Du könntest lediglich beim Sozialamt (wenn es finanziell so eng wäre, daß es überhaupt in Frage käme) ergänzende Sozialhilfe bzw. diesen Zuschuß von max. 140,00 ? monatlich beantragen - genau kenne ich mich da aber auch nicht aus.
Aber was anderes, bei einer Privatinsolvenz bleibt doch soviel, daß Kindesunterhalt gezahlt werden kann (vorausgesetzt, das Einkommen liegt überhaupt über der Selbstbehaltsgrenze von 840,00 ? (bzw. 750,00 ? in den neuen BL). Liegt dein Ex-partner unter diesen Beträgen mit seinem Einkommen? Wenn nicht, solltest du ihn nochmals zur Unterhaltszahlung auffordern.
LG Kathi

Re: Wichtige Frage an EUCH

Hallo Yvonne,
vom JA bekommst du tatsächlich nichts mehr. Aber wenn du Unterstützung brauchst beim Eintreiben, kümmern die sich und vertreten dein Kind dem Vater gegenüber. So ist es jetzt erst bei meiner Schwester geschehen, da kümmert sich das JA so lange die Kids in der Ausbildung sind und generell Anspruch auf Unterhalt haben, sogar für die Tochter, die gerade als Au Pair in USA ist.
LG Franzi

Re: Wichtige Frage an EUCH

Das Jugendamt zahlt zwar ab dem 13. Lebensjahr keinen Unterhaltsvorschuß mehr, bietet aber weiterhin eine Beistandschaft an. Der Sachbearbeiter des Jugendamtes wird sich darum bemühen, einen Unterhaltstitel zu erwirken und den Vater soweit zu bringen, daß er zumindest einem Teil seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Wenn ein Kind schon so groß ist, können die Mütter selbst arbeiten gehen. Das ist halt so.
LG - Martina
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen