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Wer kennt sich aus???

Hallo an alle!
Ich habe ein Problem:
Mein Freund ist bis 01.02 in Elternzeit, unser Sohn ist dann 1 Jahr alt, ich arbeite seit 6 Monaten wieder.
Wir wollten unseren Sohn ab 01.02. drei Tage zu einer Tagesmutter geben, die Elternzeit/Erziehungsgeld ist beim Arbeitgeber/Landeszentralbank auch so beantragt.
Jetzt haben wir ein Problem: Wir finden keine geeignete Tagesmutter.
Hat mein Freund oder ich die Möglichkeit, länger in Elternzeit zu gehen, als ursprünglich angegeben?
Vielen Dank, für jede Antwort!
Liebe Grüße
Petra
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich aus???

Hallo,
wenn dein Freund bei der Landeszentralbank arbeitet, ist er doch Beamter. Beamten können doch länger in Elternzeit gehen, nicht nur 3 Jahre. Der Arbeitsplatz muß dann freigehalten werden. Allerdings weiß ich nicht, wie lange die Frist ist, es dem Arbeitgeber mitzuteilen. Da würde ich mich mal schnellstens erkundigen.
VlG Penina

PS: Nachtrag

Hier gibt es bei neun Monate noch ein Forum, das heißt Schwangerschaft und Geld. Frage doch da noch mal nach.
Penina

Re: Wer kennt sich aus???

Danke für die Antwort,
leider hast Du da was mißverstanden, mein Freund arbeitet nicht bei der LZB (er ist auch kein Beamter), da haben wir nur das Erzeihungsgeld beantragt.
Wenn Dir noch was einfällt, melde Dich doch nochmal.
Liebe Grüße
Petra

Re: Wer kennt sich aus???

Liebe Petra,
eine Verlängerung ist mit Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Unabhängig davon, ob Beamter oder nicht. Wenn aber keiner Eurer Arbeitgeber zustimmt, habt Ihr ein Problem...
Habt Ihr Euch beim Jugendamt nach Tagesmüttern erkundigt? Evtl. gibt es eine, die ein wenig weiter weg wohnt?
Versucht es doch noch mal.
Ales Gute
Mara

Re: Wer kennt sich aus???

Man kann den EU verlängern (ihr habt ja die 3 Jahre noch nicht verbraucht), muss dies aber 8 Wochen vorher beim AG beantragen! Da ist nun wohl die Zeit etwas kurz...
Beatrix

Re: Wer kennt sich aus???

hallo petra,
dein mann kann doch mit seinem arbeitgeber sprechen. eigentlich muß der antrag auf verlängerung genauso wie der ursprüngliche antrag mit einer frist (wie lange weiß ich grade nicht) gestellt werden. einer verlängerung nicht zustimmen kann der arbeitgeber eigentlich nur, wenn dringende betriebliche gründe vorliegen, die er dann aber auch innerhalb einer frist (ich glaube 4 wochen) schriftlich begründen muß.
oft hilft es doch aber einfach, ein offenes wort mit dem arbeitgeber zu sprechen.
wie es mit dem erziehungsgeld aussieht bin ich überfragt, aber ruft doch einfach die dafür zuständige stelle an.
viel glück
angela
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