Vertragsänderung in der S'schaft?
kurz zur Vorgeschichte. Ich habe einen Job, Vollzeit, wurde bei Einstellung am 1.4. 2002 vom AA für 12 Monate gefördert. Aber nach 8,5 Monaten begann mein Mutterschutz. Nach fast 2 Jahren hab ich während der EZ auf 400?-Basis wieder gearbeitet. Allerdings habe ich fast voll gearbeitet, und es war vereinbart, mündlich, dass ich die anfallenden Überstunden später, wenn ich wieder VZ arbeiten müsste, absetzen könnte.
Im Februar 2005 wurde meiner Tochter 2 und ab 1.3.05 hab ich wieder VZ gearbeitet, aber eben nicht ganz, hatte einen Tag frei und hab da die Ü-Stunden aus Oktober 2004 bis Februar 2005 wieder abgesetzt, aber nicht alle. Die Förderung vom AA lief dann ab März für 3,5 Monate weiter.
Bevor mein Chef mir aber damals mein Gehalt März im April zahlte, wollte er, dass ich ihm unterschreibe, dass ich Juli 2005 meine Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden reduziere, flexibel je nach Bedarf arbeite, immer mein TZ-Gehalt für die halbe Stelle erhalte, wenn Überstunden anfallen, werden die zuerst mit evt. Fehlstunden ausgeglichen und sonst ohne Zuschläge Bezahlt. Das Schreiben hat er damals auf Juni datiert - was wollte ich dagegen schon machen, brauche ja den Job.
Das hat auch bis einschließlich Januar gut geklappt, er hat mir sogar von den alten noch 40 Überstunden bezahlt, trotzdem hab ich insgesamt noch ca. 150 unbezahlte Ü-Stunden. Da wir einen wichtigen Auftrag, der monatlich fast mein komplettes Gehalt einspielt bei 1 Woche Arbeit, nicht mehr haben, fehlt logisch Arbeit und auch Geld. Ist aber nicht mein Problem, den Auftrag sind wir los, weil er mit seiner Sauferei, die er seit Anfang des Jahres im Griff hat, in der Vergangenheit zu viele Fehler machte, und die sind in der Gehaltsabrechnung nun mal nicht erwünscht.
Als er nun das Gehalt für Februar zahlten, da hatt ich nur 11 ÜS, hat er die nicht mit bezahlt. Am Donnerstag meinte er zu mir, dass er kein Geld mehr habe, meine Mehrarbeit zu bezahlen, ich solle einfach nur noch meine 20 WOchenstunden arbeiten, meine alten Überstunden soll ich abbummeln.
Aber: Entspricht das, auch wenn es jetzt nur Mündlich kommt, nicht einer Änderungskündigung? Die Vereinbarung über die reduzierte Zeit und die bezahlten ÜS war immerhin schriftlich. Und ist eine Ämderungskündigung in der S'schaft zulässig?
Von meiner S'schaft hab ich ihm schon Anfang Februar erzählt. Es ist ja auch nicht so, als hätten wir gar nix mehr zu tun, meinen Kollegen und mir fallen da schon Betätigungsfelder für mich ein, aber er springt da nicht drauf an.
Also, habt ihr Tips? Nächste Woche macht er Urlaub, da will ich auch mal das Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren.
LG Franzi, auf das Gehalt wirklich angewiesen, was soll ich mit 590? netto?
LG Franzi
Re: Vertragsänderung in der S`schaft?
tja das sieht nicht so gut aus. Das ist dann vielleicht eher ein Fall für ein Arbeitsgericht. Bei der Gewerbeaufsicht/Landesamt Arbeitsschutz wirst Du vermutlich keine Hilfe bekommen. Für Gehälter bzw. Arbeitsverträge ist man dort nicht zuständig. Arbeitszeitkontrollen machen sie nur in Bezug auf Einhaltung des Arbeitzeitgesetzes. Da geht es z.B. um gesetzlich maximal erlaubte Stunden pro Tag bzw Woche aber nicht um die Bezahlung von Überstunden. Dein Problem ist nicht der Arbeitsschutz (Gesundheitsgefährdung durch Arbeit) sondern Arbeitsrecht/Tarifrecht. Vielleicht kann Dir eine Rechtsberatung bei einer Gewerkschaft weiterhelfen.
Gruß Marion, die beim Arbeitsschutz arbeitet
Re: Vertragsänderung in der S`schaft?
danke für deine Antwort. Ich glaube nicht, dass mir eine Gewerkschaft helfen kann. Wir sind ein Mini-Unternehmen im EDV-Bereich, nix mit gewerkschaftlich organisiert.
Mein Chef hatte neulich schon mal sowas angedeutet, wurde dann aber ans Telefon gerufen und seit dem kam das Gespräch nie wieder auf das Thema Bezahlung der Überstunden.
Ich hatte dann beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen und hab denen kurz geschildert was ich befürchte und dass ich befürchte, dass er mir erst mein Gehalt, damals noch für Januar, zahlt, wenn ich einverstanden bin, weniger zu arbeiten. Die sagten damals, dass sei Nötigung und ich solle mich an sie wenden, wenn es soweit kommt.
Naja, gezahlt hat er ja, ohne Wenn und Aber, aber eben ohne ÜS.
Alles Mist. Seit Wochen such ich schon was neues, auch bevor ich schwanger wurde, aber Pustekuchen, sieht schlecht aus.
LG Franzi
Re: Vertragsänderung in der S`schaft?
Wenn ich dich recht verstanden habe:
- eine änderungskündigung während der schwangerschaft ist nciht zulässig
- befristette Verträge müssen spätestens nach einem Monat schriftlich niedergelegt werden (d.h. auch Ändeungen), wenn das nciht passiert besteht dein alter Vertrag nach wie vor und dien Chef muß deine Mehrarbeit bezahlen
ansonsten würd cih mich ans Arbeitsgericht wenden...
lg tine
Re: Vertragsänderung in der S`schaft?
Arbeitsgericht - ist ganz schlecht, da muss in 1. Instanz jeder seine Kosten selbst tragen.
Ich werde wahrscheinlich einfach mal ein paar Fakten/Gesetzestexte suchen bzw. wenn er weg ist mal in Ruhe in unserer Fachliteratur zum Thema Arbeitsrecht/Lohnabrechnung stöbern. Vielleicht finde ich ja noch was, schwarz auf weis, dass es so nicht geht.
LG Franzi
Re: Vertragsänderung in der S`schaft?
ist doof, ich weiß. bin ja auch ncoh nur der theoretiker.....
*daumendrück*
lg tine
ps im internet steht auch ne menge ;o)
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